Kärnten

Kärntner (40) hortete NS-Devotionalien – 3 Jahre Haft

Ein Kärntner wurde am Mittwoch der nationalsozialistischen Wiederbetätigung für schuldig befunden. Er wurde zu einer dreijährigen Strafe verurteilt. 

Michael Rauhofer-Redl
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Das Gericht befand den Kärntner (40) für schuldig. Symbolbild.
Das Gericht befand den Kärntner (40) für schuldig. Symbolbild.
iStock

Am Mittwoch wurde ein 40-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Völkermarkt (K.) wurde bereits zweimal einschlägig verurteilt. Er soll unter anderem Nazi-Devotionalien gesammelt haben. 

Die Anklage warf dem Kärntner sechs Punkte zur Last. So soll dieser über mehrere Jahre hinweg nationalsozialistische Gegenstände aller Art, etwa Bilder, Auszeichnungen und Uniformen gesammelt und ausgestellt haben. Außerdem soll der Mann 2018 im örtlichen Freibad eine Tätowierung am Rücken, das sich aus mehreren NS-Symbolen und Motiven zusammensetzte, präsentiert haben. Vor Gericht rechtfertigte sich der Beschuldigte, dass er das Tattoo mit einem T-Shirt verdeckt und dieses nur kurz im Wasser ausgezogen habe. Es sei nicht sichtbar gewesen. 

Nazi-Parole im Zustand "leichter Berauschung"

2018 und 2019 soll er laut ORF Kärnten außerdem Nachrichten und Fotos mit einschlägigen Inhalten verschickt haben. An einen Anruf, bei dem er eine Nazi-Parole zum Abschied sagte, konnte sich der 40-Jährige erst dann wieder erinnern, als der Richter eine Aufzeichnung abspielte. Ein Gutachter stellte fest, dass "eine leichte Berauschung" nicht auszuschließen sei aber eine daraus resultierende Zurechnungsunfähigkeit nicht erkennbar sei. 

Eine sichergestellte Nazi-Uniform soll von einer Freundin des Angeklagten in einem Klagenfurter Lokal getragen worden sein. "Schon lange her", gab er darauf angesprochen zu Protokoll. Auch zum Vorwurf, die Devotionalien gesammelt und sichtbar in seinem Haus platziert zu haben, zeigte sich der Kärntner kaum einsichtig. Er sei an seiner Familiengeschichte interessiert, hätte viele der Gegenstände geerbt. Die Staatsanwältin konterte, dass historisch Interessierte ins Museum gehen würden.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Schwurgericht befand den Angeklagten für schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, wovon drei Monate auf Grund der Verfahrensdauer nachgesehen wurden. Ins Gefängnis muss der 40-Jährige  (vorerst) dennoch nicht. Das Urteil, das auf Grund von Vorstrafen härter ausfiel, ist nämlich noch nicht rechtskräftig. 

Der Mann stand bereits zwei Mal wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht. 2003 und 2012 wurde er zu Haftstrafen in Höhe von je 15 Monaten, davon beim zweiten Mal unbedingt, verurteilt.

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