Kärnten

Frau wegen "SS-Torte" zu einem Jahr Haft verurteilt

Weil sie unter anderem eine Torte mit SS-Runen buk, wurde am Montag eine 41-Jährige wegen Wiederbetätigung zu zwölf Monaten Haft verurteilt. 

Michael Rauhofer-Redl
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Die 41-Jährige wurde wegen Wiederbetätigung angeklagt und verurteilt.
Die 41-Jährige wurde wegen Wiederbetätigung angeklagt und verurteilt.
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

Am Montag stand eine 41-jährige Kärntnerin wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor Gericht. Die Angeklagte, die eine Torte mit SS-Insignien buk, einschlägige Tätowierungen hatte und in der Vergangenheit auch ein Hakenkreuz-Piercing trug, wurde vom Geschworenengericht für schuldig befunden. 

Insgesamt legte die Staatsanwaltschaft der Frau sieben nationalsozialistische Tathandlungen im Zeitraum von 2017 bis 2019 zur Last. Für ihren früheren Lebensgefährten fertigte sie zu dessen 38. Geburtstag eine Torte mit Hakenkreuzen, SS-Runen und einer schwarzen Sonne an. Außerdem ließ sie sich mit einem Hakenkreuz-Bauchnabelpiercing und im Rahmen eines Aktshootings mit einer Hakenkreuz-Kappe fotografieren. Die Tätowierung "Meine Ehre heißt Treue" (Spruch der Waffen SS, Anm.) ließ sie sich mittlerweile wieder entfernen. 

Aktshooting mit Nazi-Kappe

Vor Gericht erklärte die 41-Jährige, in falsche Kreise geraten zu sein. Sie habe gewusst, dass nationalsozialistische Ideologie verboten sei. Nach einer Trennung sei sie aber alleine gewesen und habe in einer Gruppe von Sondengängern, die mit Metalldetektoren nach Münzen und Ähnlichem suchen, Halt gefunden. Mit der Torte habe sie ihrem damaligen Freund eine Freude machen wollen, erklärte die Frau. Gegen den Mann, der tiefer in der rechtsextremen Szene verwurzelt sein soll, läuft ein gesondertes Verfahren. 

Mittlerweile lebt die Frau getrennt von dem Mann. Sie habe sich vor der Beziehung nicht für die NS-Ideologie interessiert. Wie falsch ihre früheren Handlungen gewesen sind, sei ihr erst bei der Einvernahme durch die Polizei klar geworden. Vor Gericht zeigte sich die bislang Unbescholtene vollumfänglich geständig, weswegen auch keine weiteren Zeugen gehört werden mussten. Bei der Verhandlung zeigte sie sich weinend reuig.

Frau nahm Urteil an

Die Geschworenen befanden die Frau für schuldig. Wie der ORF Kärnten berichtet, wurde sie zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Sie nahm das Urteil an. Weil der Staatsanwalt aber keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 

Zu einem rechtsextremen Eklat kam es übrigens in der Gedenkstätte in Mauthausen. Dort hat ein AfD-Sympathisant die Corona-Impfung mit dem von den Nazis zum Holocaust verwendeten Zyklon B verglichen. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com