Heikler Fall am Landesgericht in Krems: Am 20. August muss sich ein Arzt wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Laut Anklage war eine hochschwangere Frau am 31. Mai 2025 ins Krankenhaus nach Krems gekommen, weil die Eröffnungswehen bereits eingesetzt hatten.
Der Angeklagte soll die medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchung nicht durchgeführt und trotz pathologischem CTG, fehlendem Geburtsfortschritt, vermindertem Fruchtwasser und Terminüberschreitung des Geburtstermins um sieben Tage, also medizinisch dringender Indikation, den Kaiserschnitt um 10.37 Uhr nicht durchgeführt haben. Erst um 14.07 führte der Arzt den Eingriff durch, das Baby starb an Sauerstoffmangel.
Wäre der Eingriff zeitgerecht durchgeführt worden, hätte das Mädchen "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt", heißt es. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Dem Mediziner drohen im Fall einer Verurteilung in der Einzelrichterverhandlung bis zu drei Jahre Haft.