Österreich

Kapelle verwüstet, Frau getötet: Killer eingewiesen

Heute Redaktion
Teilen

Mit einer unbedingten Einweisung endete der Mordprozess in St. Pölten: Senol D. wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (nicht rechtskräftig).

Senol D. (jetzt 38) wurde am Donnerstagmittag unbedingt eingewiesen. Heißt: Der Austro-Türke, der bis zum Prozess in Mauer angehalten war, kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. "Das bestimmt die Generaldirektion, wohin der Mann kommt", so Staatsanwalt Leopold Bien.

Wie berichtet hatte der damals 37-jährige Islamist auf blutige Art und Weise seine Ehefrau (40) getötet. Selbst vor Gericht legte der Islam-Fan einen schrägen Auftritt hin - mehr dazu lesen Sie hier.

Laut dem psychiatrischen Gutachten leidet der 38-Jährige an Wahnvorstellungen und war nicht zurechnungsfähig bei der Tat. Laut Behörden gilt Senol D. als gefährlich und fundamentalistisch. Einzig: Vor der Tat hatte die Exekutive keine Handhabe, stellte dem "Sonderling" nur 30 Organstrafmandate aus. "Weil er nie aggressiv war", so ein Beamter. Das Chaos in einer Spitalskapelle und die Bluttat bestätigten leider ein hohes Aggressionspotenzial. (Lie)