Politik

Gesetz zur Anrechnung der Karenzzeiten vom Tisch

Die ÖVP sieht den Wunsch nach einer Anrechnung von 24 Monaten Karenz als weitgehend erfüllt an.

Heute Redaktion
Teilen
Eine gesetzliche Regelung zur vollen Anrechnung der Karenzzeit erachtet die Regierung nicht mehr als nötig.
Eine gesetzliche Regelung zur vollen Anrechnung der Karenzzeit erachtet die Regierung nicht mehr als nötig.
Bild: imago stock & people

Arbeitnehmer forderten eine stärke Anrechnung der Karenzzeiten, etwa wenn es um Urlaubsansprüche oder Gehaltsvorrückungen geht. Gesetzlich vorgesehen sind bis zu zehn Monate.

Viele Kollektivverträge würden mittlerweile schon darüber liegen, so beispielsweise der kürzlich neu ausverhandelte KV für die Handelsangestellten, der bis zu 24 Monate anrechnet. Deshalb bestehe laut Ansicht der Regierung nun keine Notwendigkeit mehr für ein entsprechendes Gesetz. Das Thema sei bei den Sozialpartnern gut aufgehoben.

Keine Notwendigkeit mehr

ÖVP-Klubobmann August Wöginger sagte dazu in Ö1: "Die Formel lautete: Sollte das nicht passieren durch die KV-Partner, dann werden wir gesetzlich aktiv. Derzeit haben alle Kollektivverträge mit diesen 24 Monaten abgeschlossen – sehr erfreulich diese Entwicklung und daher sehe ich derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf."

FPÖ-Frauensprecherin Carmen Schimanek meinte dazu: "Wir haben die Sozialpartner aufgefordert das in den Kollektivverträgen zu berücksichtigen. Ich hoffe sehr, dass die letzten wenigen, die es noch nicht haben, jetzt auch nachziehen. Dann werden wir natürlich keine gesetzliche Regelung mehr dazu brauchen, weil sich die Sozialpartner ihrer Verantwortung sehr bewusst waren."

Gesetzliche Verankerung trotzdem erwünscht

In sehr vielen Verträgen wurde die Karenzzeiten-Anrechnung in den vergangenen Jahren tatsächlich schon angehoben. Die Gewerkschaft fordert dennoch eine gesetzliche Regelung, denn trotzdem gebe es nach wie vor zahlreiche Branchen ohne volle Anrechnung. (red)

;