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Karfreitag als bezahlter Feiertag "diskriminierend"

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Ein Gottesdienst am Karfreitag
(Symbolbild) Ein Gottesdienst am Karfreitag
Bild: picturedesk.com

Dass Angehörige von vier Religionsgemeinschaften in Österreich am Karfreitag ein Feiertags-Entgelt bekommen, ist für den EuGH diskriminierend gegenüber anderen Arbeitnehmern.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat am Mittwoch mitgeteilt, dass er die österreichische Regelung, der zufolge Angehörigen von vier Religionsgemeinschaften am Karfreitag ein Feiertagszuschlag zusteht, als diskriminierend ansieht.

Konkret gilt für Mitglieder der Evangelischen-lutherischen, der Evangelisch-reformierten, der Evangelisch-methodistischen und der Altkatholischen Kirche der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag. Wer als Mitglied dieser Kirchen am Karfreitag arbeitet, erhält deshalb laut österreichischer Regelung einen Feiertagszuschlag.

Laut EuGH muss ein Arbeitgeber zwar nicht allen Arbeitnehmern den Zuschlag bezahlen, die Regelung sei aber trotzdem diskriminierend. Deshalb dürfe sie nicht zur Anwendung kommen, forderte der Generalanwalt am Mittwoch.

Evangelische und Altkatholiken protestieren

Die evangelischen Kirchen gehen auf die Barrikaden. Der Karfreitag sei "für die Evangelischen in Österreich – vor allem im Zusammenhang mit ihrer Geschichte – nicht nur der höchste kirchliche Feiertag, sondern identitätsstiftend", so Peter Krömer, Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, via Aussendung.

Die "nationale Sonderbehandlung des Karfreitags zu Gunsten der Evangelischen und Altkatholiken" diene dazu, das Recht der Angehörigen dieser Kirchen als Minderheitskirchen auf öffentliche Religionsausübung sicherzustellen, sei daher Minderheitenschutz und damit nicht diskriminierend, so Krömer.

Kirchen konnte nicht Stellung nehmen

"Der gegenständliche Rechtsstreit wird durchgeführt, ohne den Evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche auch nur die Möglichkeit gegeben zu haben, gehört zu werden", beklagt der Synodenpräsident zudem.

Auch Bischof Michael Bünker betonte in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst: "Die Evangelischen brauchen den Karfreitag." Die hohe Bedeutung des Tages sei "für die ProtestantInnen unaufgebbar, und die "Feiertagsregelung als Ausdruck der Minderheitenrechte als wesentlich anzuerkennen".

Wichtigster Feiertag in der evangelischen Theologie

Der Karfreitag ("Kar" oder althochdeutsch "Kara" bedeutet "Klage") ist der Freitag vor dem Osterwochenende und laut biblischer Überlieferung der Tag, an dem Jesus in Jerusalem gekreuzigt wurde. Er hat in der evangelischen Theologie und in den Kirchen der Reformation eine ganz besondere Bedeutung.

Daher ist er für evangelische Christinnen und Christen in Österreich auch ein gesetzlicher Feiertag (ebenso wie für Mitglieder der Altkatholischen und der Evangelisch-methodistischen Kirche).

(red)