Politik
So will ÖGB-Boss Katzian die Regierung austricksen
Der Österreichische Gewerkschaftsbund will sich gegen die umstrittene Karfreitags-Regelung der Regierung wehren.
Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern zusteht, wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss.
Mit dieser Lösung will sich ÖGB-Boss Wolfgang Katzian allerdings nicht zufrieden geben. Er kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen. Sollten Experten hier keine Aussicht auf Erfolg sehen, so würde es aber noch eine andere Möglichkeit auf Betriebsebene geben – und diese wird die Arbeitgeber wohl wenig freuen.
Betriebe zum Handeln zwingen
Denn der Präsident des Gewerkschaftsbundes hat einen ORF-Bericht zufolge einen ausgeklügelten Plan. Wenn alle Angestellten eines Unternehmens den "persönlichen Feiertag" auf denselben Tag legen (etwa einen Fenstertag), wird der Betrieb gezwungen sein, zuzusperren – oder zumindest Zuschläge zu bezahlen, wenn die Mitarbeiter nämlich gebeten werden, trotzdem zur Arbeit zu kommen.
Nochmals zur Erinnerung: Die Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber den Angestellten an ihrem persönlich gewählten Feiertag freigeben muss. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Tag. Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter bei dringendem Bedarf allerdings bitten, dennoch zu arbeiten, muss dann aber Feiertagszuschläge bezahlen.
Worum geht es: Der Karfreitag darf nicht allein ein Feiertag für Angehörige bestimmter Religionsgruppen, wie das in Österreich bislang der Fall war, sein. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Die Regierung musste deshalb im Sinne der Gleichbehandlung eine neue rechtskonforme Lösung finden. Wohingegen zuerst vorgeschlagen wurde, einen "halben Feiertag" ab 14 Uhr zu geben, wurde nun eine neue Regelung vorgelegt: Der Feiertag wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss.
Kein Gespräch mit Sozialpartnern
Katzian ärgert allen voran die Vorgehensweise der Regierung. Immerhin wird für die Umsetzung jener Regelung in die von den Sozialpartnern ausverhandelten Kollektivverträge eingegriffen, ohne aber einen Dialog mit ihnen gesucht zu haben. Es gehe hier nicht nur um eine Rechts- sondern auch eine Machtfrage.