Politik
Karfreitags-Gesetz könnte vor VfGH landen
Der Kärntner Anwalt Michael Sommer will im Streit um die Karfreitags-Regelung der Bundesregierung vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
Dürfen die das? Diese Frage beschäftigte Arbeitnehmer und Rechtsexperten seit die türkis-blaue Bundesregierung das Aus für den Karfreitag als Feiertag angekündigt hat – "Heute.at" berichtete.
Rechtens oder nicht?
Denn um die Regelung umzusetzen, muss die Regierung per Gesetz in bestehende kollektivvertragliche Regelungen eingreifen. "Hier ergeben sich neue offene Fragen und mögliche Kritikpunkte", erklärt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im Gespräch mit "Heute.at".
Die Meinungen gehen auseinander. Laut dem Europarechtler Walter Obwexer kommt Österreich damit nur seiner unionsrechtlichen Verpflichtung nach. Der Arbeitsrechtler Franz Marhold von der WU Wien ist Ansicht, dass der der Eingriff rechtlich unzulässig ist.
Evangelischer Anwalt will kämpfen
Viele offene Fragen also. Die neue Regelung dürfte auch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen. Wie der Kärntner Anwalt Michael Sommer am Donnerstag gegenüber der APA angündigte, bereitet er einen sogenannten Individualantrag vor: "Ich habe vor, für evangelische Arbeitnehmer direkt an den VfGH heranzutreten." Dazu benötige er nur noch Evangelische wie ihn selbst, die sich der Sache anschließen.
Mit dem Individualantrag könne man direkt gegen den Gesetzgeber vorgehen, statt den Arbeitgeber zu klagen – es entfällt also eine Hemmschwelle.
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(lu)