Politik
Kärntner FPÖ-Obmann Ragger: Strafantrag
Gegen den Kärntner FPÖ-Obmann und Landesrat Christian Ragger ist ein Strafantrag wegen des Verdachts der versuchten Untreue im Fall einer Einflussnahme bei einem Wohnbaudarlehen eingebracht worden. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Ragger weist die Vorwürfe zurück. Sollte er verurteilt werden, würde er aber zurücktreten.
Gegen den ist ein Strafantrag wegen des Verdachts der versuchten Untreue im Fall einer Einflussnahme bei einem Wohnbaudarlehen eingebracht worden. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Ragger weist die Vorwürfe zurück. Sollte er verurteilt werden, würde er aber zurücktreten.
Der Hintergrund: Ragger soll bei Zins- und Stundungskosten einer Bezieherin eines Wohnbaudarlehens versucht haben, beim zuständigen Beamten in der Landesregierung zu intervenieren. Er wollte, dass die Dame die Kosten und Zinsen in der Höhe von 14.000 Euro für eine vorzeitige Rückzahlung nicht begleichen muss.
Der Mitarbeiter in der Abteilung lehnte die Intervention aber ab und erstattete Anzeige, es blieb also beim Versuch.
Ragger: Wollte behinderter Frau helfen
Im ORF-Interview sagte Ragger am Mittwoch, er habe nur einer behinderten Frau, die einen Schlaganfall erlitten habe, helfen wollen, das werde nun zum Kriminalfall gemacht. Die Frau habe länger zur Therapie nach Wien müssen und ihre Kärntner Wohnung in dieser Zeit vermietet. Das sei ein Ausschlussgrund für die Wohnbauförderung, das Wohnbauförderungsdarlehen werde dann mit Verzugszinsen sofort fällig gestellt.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung werde er sich aus der Politik zurückziehen, sagte Ragger.