Urteil in Bayern

Häftlinge haben keinen Anspruch auf veganes Essen

Gefangene in Bayern haben laut Gericht keinen Anspruch auf vegane Kost, dürfen aber auf eigene Kosten vegane Lebensmittel kaufen.
Newsdesk Heute
19.11.2025, 07:07
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Gefangene in Bayern haben laut einem aktuellen Urteil keinen Anspruch darauf, täglich vegane Kost aus der Gefängnisküche zu bekommen. Die Justizvollzugsanstalt muss aber ermöglichen, dass man sich auf eigene Kosten veganes Essen besorgt. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Geklagt hat ein Mann, der zu fünf Monaten Haft verurteilt wurde.

Die JVA hat dem Häftling, nachdem er vegane Kost beantragt hatte, vegetarisches und laktosefreies Essen angeboten. Außerdem wurde ihm gesagt, er könne beim Anstaltskaufmann zusätzlich vegane Lebensmittel kaufen – aber eben auf eigene Rechnung. Die Richter in München finden dieses Vorgehen in dem konkreten Fall in Ordnung.

Das Gericht hat erklärt, dass es bei der Vielzahl an Religionsgemeinschaften und verschiedenen Überzeugungen nicht möglich ist, für jeden Häftling eine genau passende Kost zu kochen. Trotzdem muss jeder Gefangene die Möglichkeit haben, sich nach seinen eigenen Überzeugungen zu ernähren.

Der Mann hat seine Klage damit begründet, dass ihm das Tierwohl und die Nachhaltigkeit wichtig sind. Er fühlte sich auch in seinen Grundrechten verletzt, vor allem in der verfassungsmäßig geschützten Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der weltanschaulichen Überzeugung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.11.2025, 07:32, 19.11.2025, 07:07
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