Nun ist es also fix: der Grusel-Greis kommt aus dem Maßnahmenvollzug, der richterliche Beschluss wird schon morgen rechtskräftig. "Einer Verlegung steht nichts mehr im Wege", so Verteidigerin Astrid Wagner. Die Gefährlichkeit des 89-Jährigen sei durch die Demenzerkrankung abgebaut worden. Somit sei nicht mehr mit schweren Straftaten von Fritzl zu rechnen. Freikommen wird er aber nicht – aus "spezialpräventiven Gründen" sei das nicht möglich, so die Richter. Fritzl wird bis an sein Lebensende im Häf’n bleiben, wenn auch im Normalvollzug. Laut Staatsanwaltschaft Krems wird es keine Beschwerde gegen die Verlegung geben.
Um den an Demenz leidenden Straftäter im Normalvollzug vor Gewaltattacken zu schützen, soll Fritzl nun einmal in die sichere Krankenstation verlegt werden. "Eine reine Vorsichtsmaßnahme", erklärt Anwältin Astrid Wagner. Denn der Greis steht in der Häf’n-Rangordnung ganz unten, musste "am Felsen" schon einmal Prügel einstecken.
Fritzl braucht eine für ältere Häftlinge geeignete Justizanstalt. "Er wird aus Stein wegkommen müssen", so Wagner. Der Inzest-Straftäter ist im Häf’n mit einem Rollator unterwegs, soll deshalb nach Tullnerbach (NÖ) bei Wien verlegt werden. Das meint auch Anwältin Wagner, die Fritzl erst letzte Woche wieder im Häf’n besuchte. Diese Anstalt ist neben Suben die einzige, die auf Senioren spezialisiert ist. Hier wird Fritzl dann mutmaßlich seine letzten Jahre verbringen.