Coronavirus

Kein Impfbeleg, kein Zutritt – jetzt droht Zettel-Chaos

Getestete, Geimpfte und Genesene bekommen am 19. Mai zahlreiche Freiheiten zurück. Doch immer mehr melden sich bereits, da ihnen der Beleg fehlt ...

Heute Redaktion
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Ein Gelber Impfpass – wie beweise ich 
Ein Gelber Impfpass – wie beweise ich 
Christopher Neundorf / dpa / picturedesk.com

Am Mittwoch machte es das erste Bundesland im Staatlichen Krisenstab zum Thema: Derzeit gebe es vermehrte Anfragen von Bürgern, die keinen Impfpass und kein Impfkärtchen mehr haben und nun nicht wüssten, wie sie bis zur Einführung des Grünen Passes die Corona-Impfung (etwa im Lokal oder beim Friseur) nachweisen können. Sie fürchten bereits, sich trotz Impfung alle zwei Tage ein Test-Stäbchen in die Nase stecken zu müssen.

Nachweis bis Juni nötig

Fakt ist, dass Einlass ab 19. Mai nur noch mit der "3G-Regel" gewährt wird. Heißt: getestet, genesen, geimpft. Die Impfung kann bis zum Start des EU-konformen Grünen Passes (in Österreich schon Anfang Juni) mit dem gelben Papier-Impfpass oder anhand eines Impfzertifikates (kann bei ELGA-Ombudsstellen oder niedergelassenen Ärzten kostenlos ausgedruckt werden) nachgewiesen werden.

Derzeit ist der Download eines Zertifikats  via Elga noch nicht möglich.
Derzeit ist der Download eines Zertifikats  via Elga noch nicht möglich.
Screenshot

Mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte soll ein entsprechendes Schriftstück samt QR-Code auch aus dem Digitalen Impfpass (Gesundheit.gv.at) heruntergeladen werden können. Aber Achtung – hier lauern einige Hürden!  Handysignatur (kann man zum Beispiel via FinanzOnline anfordern) oder Bürgerkarte müssen zeitgerecht beantragt werden. Es kann gut eine Woche dauern, bis einem die entsprechenden Zutrittscodes am Postweg zugeschickt werden. Erst dann ist es möglich, sich in ELGA einzuloggen und das erwünschte digitale Zertifikat auszudrucken, um es analog mitführen zu können. Ein "Heute"-Test zeigte am Christi-Himmelfahrtstag, dass der Download derzeit noch nicht möglich ist – es kommen permanent Error-Meldungen (siehe Screenshot)

So lange gilt die Impfung

➤ 22 Tage nach der ersten Impfstoffdosis (von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson) erhält man grünes Licht für Zutritt. Der erste "Impf-Shot" darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen. In diesem Intervall wird die erste und zweite Dosis von AstraZeneca verabreicht.

➤ 22 Tage nach Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig), gültig für neun Monate.

➤ Alle, die die letzte Dosis erhalten haben, sind dann für nochmals sechs Monate von Tests befreit.

➤ Österreicher, die sich mit Sputnik V oder Sinopharm vakzinieren haben lassen, schauen vorerst durch die Finger. Dieser Impfstoff ist nämlich vorerst weder in Österreich noch in der EU zugelassen.

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