Politik

Kein Sitzenbleiben in den ersten drei Volksschulklassen

Heute Redaktion
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Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat am Mittwochabend den ersten Begutachtungsentwurf zur bevorstehenden Bildungsreform versendet. Im ersten Teil steht, dass Kinder in den ersten drei Schulstufen künftig nicht mehr Sitzenbleiben können werden.

Bildungsministerin ) hat am Mittwochabend den ersten Begutachtungsentwurf zur bevorstehenden Bildungsreform versendet. Im ersten Teil steht, dass Kinder in den ersten drei Schulstufen künftig nicht mehr Sitzenbleiben können werden.

Seit 17. November wird an der Bildungsreform gefeilt. Nun gibt es den ersten Teil des Begutachtungsentwurfs, in dem sich viele, teils heiß diskutierte, Punkte wiederfinden. Die Ministerin sieht in dem Entwurf einen "weiteren wichtigen Schritt der Bildungsreform" und eine wesentliche Entlastung bzw. Unterstützung für LehrerInnen und SchülerInnen.

Keine Noten in den ersten drei Jahren

Heinisch-Hoseks Vorstoß, in den ersten drei Jahren keine Ziffernnoten mehr zu vergeben, findet sich abgewandelt wieder. Jede Schule kann selbst darüber entscheiden, welche Form von Bewertungssystem verwendet wird. Das kann auch an ein und derselben Schule klassenweise unterschiedlich sein. Am Ende des Semester muss es jedenfalls ein "Bewertungsgespräch" mit Eltern, Lehrer und Kind geben.

Kein Sitzenbleiben

So unterschiedlich also künftig die Benotung sein kann, so einheitlich ist die Regelung bezüglich des Sitzenbleibens. Egal wie schlecht die Noten sind, Kinder bis zur 3. Schulstufe sind am Ende des Jahres jedenfalls berechtigt in die höhere Schulstufe zu wechseln.

Freiwilliges Wiederholen

Was aber bleibt: Kinder haben unterm Jahr die Möglichkeit, freiwillig in eine niedrigere Schulstufe zu wechseln - bzw. in eine höhere. Die Schulkonferenz entscheidet dann über einen Wechsel. Ein Wechsel in eine niedrigere Schulstufe sei aber "restriktiv" zu handhaben, wie es im Entwurf heißt.

Mehr Sprachförderung

Wer mit mangelnden Deutschkenntnissen an der Pflichtschule bzw. mittleren höheren Schule beginnt, kann nun zusätzlich zu den Sprachförderkursen auch noch "Sprachstartgruppen" besuchen. Diese Gruppen sollen anstelle des normalen Deutschunterrichts im Ausmaß von 11 Wochenstunden zur Verfügung stehen.

Die ursprünglichen Sprachförderkurse sind ebenfalls in einem Ausmaß von 11 Wochenstunden vorgesehen. Wenn Kinder die erforderliche Sprachkompetenz vorzeitig erreichen, müssen sie die Zusatzangebote nicht mehr besuchen.

Änderungen bei Schulsprengeln, neues Berufsbild

Ein neues Berufsbild, der "Erzieher für die Lernhife" steht ebenfalls im Begutachtungsentwurf. Diese Erzieher (mit Matura und Zusatzausbildung von 60 ECTS) sollen an ganztägigen Schulformen Lernhilfe erteilen. Und bei den Schulsprengeln soll es in Zukunft flexibler zugehen, sodass Eltern mehr Wahlfreiheit bei der Schulsuche haben.