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Keine Handys für Kinder unter 12 Jahren?

In Italien ist gerade eine heftige Diskussion entfacht, wie stark Kinder unter 12 Jahren ihre Smartphones und Tablets nutzen dürfen sollen.

Jochen Dobnik
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Handyverbot für Kinder unter 12 Jahren? Dieses Thema wird gerade heftig im italienischen Parlament diskutiert.
Handyverbot für Kinder unter 12 Jahren? Dieses Thema wird gerade heftig im italienischen Parlament diskutiert.
Getty Images/iStockphoto

Handyverbot für Kinder? Dieses Thema wird gerade heftig im italienischen Parlament diskutiert. Eine Gruppe italienischer Parlamentarier hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um bei Kindern unter zwölf Jahren die Nutzung von Smartphones und Tablets stark einzuschränken. "Sie verursachen Störungen und Sucht", so die Kritik.

BIs zu 1.500 Euro Strafe für Eltern

Eltern, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit Geldstrafen zwischen 300 und 1.500 Euro rechnen. Laut dem Projekt soll in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ein absolutes Verbot der Nutzung elektronischer Geräte gelten.

"Lernschwierigkeiten, Verzögerungen in der Sprachentwicklung, Verlust der Konzentration, nicht gerechtfertigte Aggression, Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen, Sucht: Das sind nur einige der Auswirkungen, die laut Experten, die permanente Nutzung von Handys und andere Mobilfunkgeräten bei Kinder und Jugendliche verursachen“, heißt es in dem Entwurf.

Zeitliche Beschränkungen 

Von vier bis zwölf Jahren sollen Kinder Smartphones und Tablets daher zwar verwenden können, allerdings nur zeitlich beschränkt und unter Aufsicht von Erwachsenen.

Von vier bis sechs Jahren dürfen sie nach dem Willen der Abgeordneten nicht mehr als eine Stunde pro Tag mit digitalen Geräten umgehen, von sechs bis acht sollen es maximal drei Stunden sein. Von neun bis zwölf Jahren sind dann maximal vier Stunden erlaubt.

Die Gesetzesvorlage soll nicht als "Kreuzzug gegen die Technologie" gesehen werden, sondern um zu vermeiden, dass Kinder "mit einer Reihe von Krankheiten leben müssen, die vom ungeregelten Gebrauch elektronischer Geräte abhängen".

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