Am Montag fand am Landesgericht St. Pölten die Verhandlung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter (26) des Magistrats St. Pölten in der "Causa Stadtkassa" statt.
Rückblick: Von Oktober 2021 bis April 2023 soll der Angeklagte mittels manipulierter Belege für einen Gesamtschaden von exakt 260.950 Euro gesorgt haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Ex-Mitarbeiter des Magistrats die entsprechenden Schriftstücke zunächst stets mit niedrigen Beträgen ausgefüllt.
Nur der Ex-Mitarbeiter wurde zunehmend gierig. Danach kassierte er die für die Einhaltung des hausinternen Vier-Augen-Prinzips benötigte Unterschrift eines Kollegen aus der zweiten Kontrollgruppe ab – um der auf dem Papier ausgewiesenen Summe später unbemerkt mehrere Ziffern voranzustellen. Statt beispielsweise 50 Euro standen auf dem Beleg dann bis zu 14.850 Euro.
Mit den manipulierten Schriftstücken ging der Ex-Mitarbeiter zu Bank und kassierte das Geld ein. Der 26-Jährige war seit 2017 in der St. Pöltner Finanzabteilung tätig und der Bank daher bekannt. Um den realen Kassenstand zu verschleiern, verbuchte der Beschuldigte die höheren Summen der Abhebungen auf verschiedene andere Konten.
Als Motiv gab der Angeklagte seine Spielsucht und gescheiterte Fußballkarriere an. Massiv investiert hat der 26-Jährige laut eigenen Angaben mit dem erlangten Geld in Erweiterungen der Online-Spiele FIFA und Fortnite. Auch ein neues Auto, Markenartikel und Luxusartikel waren sichergestellt worden.
Ein junger Mitarbeiter griff rund 40 Mal in die Kassa, ging dabei immer dreister vor.
Der Angeklagte, der von der Stadt umgehend fristlos entlassen worden war, bekannte sich schuldig und auch die Schadenssumme im Ausmaß von 260.900 Euro wurde zur Gänze anerkannt.
"Dies deckt sich auch mit unseren internen Erhebungen und Erkenntnissen. Sofort nach Bekanntwerden haben wir gehandelt und der ermittelnden Behörde die vollständige Dokumentation zur Verfügung gestellt", so Bürgermeister Matthias Stadler.
Das Urteil lautete schließlich: 20 Monate auf drei Jahr bedingt, eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro oder 120 Tage Freiheitsstrafe und voller Ersatz der Schadenssumme plus 4 % Zinsen. Weiters verpflichtet sich der Angeklagte, psychotherapeutische Beratung hinsichtlich seiner Spielsucht in Anspruch zu nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.