Österreich

Keine Mordanklage gegen Banker, weil deutsche Gutach...

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: keine Quellenangabe

Im Prozess gegen jenen Banker, der seinen Stiefbruder erschossen hat, ist die Staatsanwältin von der Mordanklage abgerückt. Grund: Die Beweismittel hätten sich nun anders dargestellt.

Im Prozess gegen jenen , ist die Staatsanwältin von der Mordanklage abgerückt. Grund: Die Beweismittel hätten sich nun anders dargestellt.

Die deutsche Blutspuren-Analytikern war anfangs nämlich davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich bei der Schussabgabe an einem anderen als von ihm angegebenen Ort befunden haben musste. Nach dem Gerichtsmediziner-Gutachten konnte sie das nicht mehr aufrechterhalten. Noch am Mittwoch soll das Urteil fallen.

Die Gutachterin Silke Brodbeck hielt den vom 45-Jährigen beschriebenen Tathergang für weniger wahrscheinlich als ihre Hypothese, derzufolge sich der Banker hinter bzw. neben der Küchenzeile aufgehalten und im Stehen geschossen haben müsste, was nach Ansicht Brodbecks auf ein beabsichtigtes Schießen hindeutete. 

Der Schusskanal

Das konnte die Deutsche am Mittwoch nicht mehr aufrechterhalten, nachdem Gerichtsmediziner Christian Reiter am Dienstagabend nachgewiesen hatte, dass der Kopfschuss vor allem eine starke Blutung aus dem linken Ohr und nicht - wie von Brodbeck angenommen - primär aus dem linken Auge bewirkt hatte. Reiter hielt wörtlich fest, der Schusskanal und die Blutspuren wären mit der Version des Angeklagten "in Deckung zu bringen".

Denn der Banker will auf einem Barhocker seinem Stiefbruder direkt gegenüber gesessen sein, die Beine übereinandergeschlagen, die Pistole mit einer Hand auf einem Knie abgelegt haben und sich mit der anderen Hand nach hinten gebeugt haben, als sich unbeabsichtigt ein Schuss löste.

+++ Mehr Infos hier in Kürze +++ Dieser Artikel wird laufend aktualisiert +++