Niederösterreich

Keine Objekte! Tierschutz kritisiert Lachsfarm in Gmünd

Noch nicht mal gebaut, hagelt es für die geplante Lachsfarm in Gmünd bereits Kritik von Tierschützern. Lachse würden als Objekte behandelt werden. 

Lachsfarm wird im Waldviertel gebaut.
Lachsfarm wird im Waldviertel gebaut.
Waldlachs

In der Bezirkshauptstadt Gmünd wird die erste österreichische Lachsfarm gebaut. Baubeginn ist 2024, ab 2026 sollen jährlich rund 3.000 Tonnen Lachs am österreichischen Markt verkauft werden. Das Projekt kostet rund 70 Millionen Euro und bringt zudem bis zu 100 neue Jobs – alles dazu hier.

"Thema Tierschutz fehlt"

Von Tierschutz sei bei den Plänen laut VGT bedauerlicherweise keine Rede. Der VGT (Verein gegen Tierfabriken) weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es sich bei Lachsen um fühlende Lebewesen handelt, die nach den Grundsätzen des Tierschutzes geschützt werden müssen. Erich Schacherl, vom VGT-Kampagnenteam dazu: "In den heute veröffentlichten Medieninformationen zur geplanten Lachsfarm in Gmünd fällt vor allem eines auf: Das Thema Tierschutz fehlt. Als ob Lachse keine Tiere wären, sondern Objekte. Das ist schon erstaunlich, schließlich sind Lachse Wirbeltiere, die nach den Grundsätzen des Bundestierschutzgesetzes zu schützen sind."

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    Waldlachs im Waldviertel.
    Waldlachs im Waldviertel.
    Waldlachs

    Die Zucht von Lachsen in Becken in Indoor-Fischzuchtanlagen, wie es in Gmünd geplant ist, sei aus Tierschutzsicht sehr fragwürdig. Denn Lachse können in solchen kleinen Becken ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben. Erich Schacherl dazu: "Jeder hat schon von den Wanderungen von Lachsen gehört. Sie ziehen Hunderte von Kilometern die Flüsse hinauf, um dort abzulaichen, wo sie geboren wurden. Das geht in einem Becken in einer Halle nicht. Verhaltensstörungen und nicht tierschutzgerechte Lebensbedingungen sind gewissermaßen schon vorprogrammiert."

    Lachse in einer Zuchtfarm gelten laut österreichischem Tierschutzgesetz als landwirtschaftliche Nutztiere. Wie genau Nutzfische zu behandeln sind, ist in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt. Wie Lachse tierschutzgerecht zu halten sind, ist dort nicht geregelt.