Coronavirus

Keine Scheidungen mehr, Gerichtsfristen ausgesetzt

Heute Redaktion
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Auch die Justiz fährt aufgrund des Corona-Shutdowns auf Notbetrieb herunter. Um den Staatsapparat handlungsfähig zu halten, sollen alle Personenkontakte minimiert werden.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Justizministerin Alma Zadic (Die Grünen) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die geplanten Maßnahmen vor, die schon bei der nächsten Sitzung des Nationalrats beschlossen werden sollen.

Das oberste Ziel sei es, die Arbeitsfähigkeit des gesamten Staatsapparates selbst während der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten, erklärt Edtstadler. Dazu sollen über sämtliche Ebenen der Verwaltung möglichst alle physischen Kontakte reduziert werden. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sollen durch sogenannte Umlaufbeschlüsse weiterarbeiten. Hierbei werden anstatt in der Generalversammlung Beschlüsse auf schriftlichem Weg gefasst.

Genauso soll auch die Regierung handlungsfähig bleiben. Umlaufbeschlüsse sind hier wegen der verfassungsgesetzlich verankerten Anwesenheitspflicht im Ministerrat nicht möglich. Um diese auszusetzen, benötigt Türkis-Grün die Stimmen der Opposition, so die Verfassungsministerin.

Fristen bis Mai ausgesetzt

Sämtliche Fristen in Verwaltungsverfahren und generell an Gerichten sollen bis 30. April ausgesetzt werden. Sie beginnen erst wieder mit 1. Mai zu laufen. Sämtliche Gerichte laufen im Notbetrieb, alle Bereiche sind davon betroffen. In den nächsten sechs Wochen wird es von Scheidungen bis Asylverhandlungen keine Urteile geben. Auch der Parteienverkehr wird beinahe vollständig ausgesetzt und ist nur noch in besonders dringenden Fällen und nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Was nicht ausgesetzt ist, sind Haftverhandlungen und Entscheidungen über die U-Haft, wie Zadic erklärt. "Wir können die Personen nicht einfach in den Gefängnissen lassen. Das wäre ein schwerer Eingriff in die Grundrechte". Man prüfe alle Möglichkeiten, den Rechtsstaat über elektronische Kommunikationsmittel aufrecht zu erhalten.

"Insolvenzbremse" für Unternehmen

Wer aktuell in Justizanstalten einsitzt, darf derzeit auch keine Besucher mehr empfangen. Einzig Anwälten sind Treffen mit den Insassen erlaubt und das auch nur, solange sich zwischen ihnen eine Glasscheibe befindet. Zusätzlich müssen auch Häftlinge mehr Abstand zu ihren Häfnbrüdern halten. Auf Seiten der Justizwache wurden die Mitarbeiter in Gruppen eingeteilt, die untereinander keinen Kontakt haben. Damit soll eine Infektion der ganzen Belegschaft verhindert werden. Bisher habe es nach Angaben der Justizministerin keinen Corona-Fall in einem Gefängnis gegeben.

Auch der Wirtschaft wird von der Justiz unter die Arme gegriffen: Um mehr Unternehmen zu retten, soll eine sogenannte "Insolvenzbremse" eingeführt werden. Damit wird die Frist für die Anmeldung einer Insolvenz auf 120 Tage verdoppelt. Man wolle den Betrieben mehr Zeit für genauere bzw. erneute Prüfungen der eigenen Situation geben, erklärt Zadic.

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