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Keine Sozialhilfe, Pensionistin muss Sohn (45) erhalten

Weil ihr Sohn (45) keinen Anspruch mehr auf Unterstützung hat, finanziert eine Niederösterreicherin ihn von ihrer Pension. Das Geld reicht kaum.

Marlene Postl
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Eine Niederösterreicherin kommt jeden Monat kaum über die Runden.
Eine Niederösterreicherin kommt jeden Monat kaum über die Runden.
picturedesk.com (Symbol) / privat

Helga N. (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) bekommt genau 1.690 Euro Pension im Monat. Die Niederösterreicherin arbeitete, seit sie eine junge Frau war. Ein entspannter Lebensabend ist ihr jedoch nicht gegönnt. Weil ihr Sohn arbeitsunfähig ist, aber keine Sozialhilfe bekommt, erhält seine Mutter ihn. 

"Es ist allen egal, ob wir etwas zu Essen haben"

Arbeiten zu gehen, ist für den 45-Jährigen keine Option, er habe schon verschiedenste Jobs ausprobiert. Wegen zahlreicher Erkrankungen halte er es nirgends lange aus. Besondere Schwierigkeiten bereiten ihm seine Angststörung und Depression (ärztliches Gutachten liegt "Heute" vor). "Mein Sohn hat außerdem Bluthochdruck, Diabetes, eine Nasenscheidewandverengung und eine Histaminunverträglichkeit. Er kann keine körperliche Arbeit leisten", berichtet Mutter Helga. Währenddessen stapeln sich bei der Pensionistin die Rechnungen. 

"Ich bezahle die Miete und Lebenskosten für mich und meinen Sohn. Parallel muss ich noch zwei Kredite abbezahlen und brauche einige Medikamente. Es bleibt am Ende des Monats nichts übrig. Nur meine Schulden werden immer höher. Ich kann am Ende des Monats meistens nichts mehr zu Essen kaufen. Das interessiert aber niemand", klagt die Pensionistin. Die Familie hält sich jetzt mit Spenden der Caritas über Wasser.

"Es gibt klare, gesetzliche Vorgaben"

Bezirkshauptmann Magister Andreas Riemer informiert gegenüber "Heute": "Wir prüfen jeden Einzelfall genau. Es gibt klare, gesetzliche Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. In diesem Fall besteht leider einfach kein Anspruch auf Sozialhilfe. Die Familie hat beschlossen, die Entscheidung zu bekämpfen, das Verfahren liegt jetzt beim Landesverwaltungsgericht."