Wien

"Werden nicht stichprobenartig Wohnungen kontrollieren"

Die Lockdown-Regeln sind streng. Viele fragen sich: Was darf man heuer zu Silvester in Wien überhaupt noch tun? Eine Polizeisprecherin klärt auf.

Roman Palman
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Die Wiener Polizeisprecherin Barbara Gass erklärt im Interview mit PULS 24-Chefreporterin Magdalena Punz die Regeln für Silvester.
Die Wiener Polizeisprecherin Barbara Gass erklärt im Interview mit PULS 24-Chefreporterin Magdalena Punz die Regeln für Silvester.
Glomex / PULS24

Durch die Corona-Pandemie wird dieses Silvester ganz anders als alle Jahre zuvor. Doch mit dem Umfang des Regelwerks steigt auch die Verunsicherung in der Bevölkerung darüber, was nun verboten und was erlaubt ist. Im Interview mit Puls24 erklärt Barbara Gass, Sprecherin der Landespolizeidirektion Wien, wie wir den Jahreswechsel feiern dürfen.

Private Feiern sind verboten

Für die Exekutive ist der Fall klar: "Es gelten die Ausgangsbeschränkungen des dritten Lockdowns. Man darf nur unter wenigen Ausnahmen seine Wohnung verlassen, es gibt keine Veranstaltungen wie den traditionellen Silvesterpfad. Veranstaltungen sind ex lege [nach dem Gesetz, Anm.] verboten. Somit dürfte man nur unter den Ausnahmen des dritten Lockdowns sein Haus verlassen."

Auch private Feiern in den eigenen vier Wänden sind illegal. "Mit Personen aus dem eigenen Haushalt kann man sich zusammensetzen und Silvester verbringen wie man das möchte. Man darf sich aber nur mit einer haushaltsfremden Person treffen. Das wäre noch im legalen Rahmen, alles andere ist nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz verboten", so Gass weiter.

"Werden nicht stichprobenartig anklopfen"

Und wie wird das kontrolliert? "Natürlich werden wir nicht stichprobenartig Wohnungen durchsuchen oder anklopfen und fragen, ob hier eine Veranstaltung vonstatten geht", führt die Polizeisprecherin aus. Es gibt dennoch ein großes ABER: "Wenn wir im Zuge unserer Streifetätigkeit oder eines Notrufs wie zum Beispiel einer Lärmerregung draufkommen, dass hinter dieser Tür eine Feierlichkeit von mehreren Personen stattfindet, dann werden wir hier natürlich nicht nur gemäß der Lärmerregung einschreiten, sondern auch nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz."

"Wenn Beamte gerufen werden und eine Party in einer Wohnung stattfindet, dann werden wir hier natürlich alle Gesetzesmaterien kontrollieren und wenn es zu einer Übertretung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz kommen sollte, dann drohen hier empfindliche Geldstrafen."

Veranstaltungen gibt es keine, Partys sind nicht erlaubt und auch Feuerwerke sind gestrichen. Das Feuerwerksverbot nach dem Pyrotechnikgesetz verbietet grundsätzlich das Abfeuern von Feuerwerk ab der Klasse F2. "Das ändert sich auch nicht an diesem speziellen heurigen Silvester – ganz im Gegenteil. Es gibt keine Veranstaltungen, wo Feuerwerke durch zuständige Behörden erlaubt werden können, somit ist es wie auch immer in Wien grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzuschießen."

Was uns bleibt, sind die vergleichsweise harmlosen Feuerwerke der Klasse F1. Neben den Korken dürfen wir jetzt noch Tischfeuerwerke und Knallerbsen knallen lassen. Na dann, Prosit Neujahr!

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