Politik

Keine Volksbefragung bei Parkpickerl möglich

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Gutachter, zwei Meinungen. Nachdem die FP schon Anfang ­Juni eine Expertise zur Parkpickerl-Befragung präsentierte, zieht die Stadt nun nach. Das wenig überraschende Ergebnis diesmal: Die von der Opposition geforderte Befragung ist demnach rechtswidrig.

Gutachter, zwei Meinungen. Nachdem die FP schon Anfang ­Juni eine Expertise zur Parkpickerl-Befragung präsentierte, zieht die Stadt nun nach. Das wenig überraschende Ergebnis diesmal: Die von der Opposition geforderte Befragung ist demnach rechtswidrig.

Rechtsexperte Dieter Kolonovits sagt: Ein Bürger­votum mit der Frage "Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?" widerspricht der Stadtverfassung. Begründung: Die Verfassung verbietet Volksabstimmungen über Gebühren. Auch wenn in diesem Fall das Wort "Gebühren" nicht vorkommt, wüssten die Wiener, dass es darum geht.

Trotzdem kommt von Bürgermeister Michael Häupl kein klares "Nein!" zu einer Befragung: "Nichts ist in Stein gemeißelt", bleibt weiter sein einziges Statement. Skurril: Derzeit wird an einem dritten Gutachten gefeilt. Der Verfassungsdienst der Stadt ist nämlich rechtlich dazu verpflichtet, ein solches zu erstellen. Dass dieses der externen Stadt-Expertise widerspricht, ist unwahrscheinlich.

Unwahrscheinlich auch, dass Rot-Grün tatsächlich 150.000 Unterschriften gegen das Parkpickerl ignoriert. Deshalb wird mit der VP - Hauptinitiator der Proteste - über ein "Pickerl neu" verhandelt. Nicht mitreden darf die FP. Sie sieht darin "den Versuch der linken Einheitsfront im Rathaus, die VP mit unmoralischen Angeboten in einen Verrat an den Bürgern hineinzutheatern".

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