Kino

"Keinohrhasen"-Prozess: Autorin feiert Etappensieg

Im Streit zwischen Anika Decker und Til Schweiger ist ein erstes Urteil gefallen: Alle Einnahmen der beiden Filmhits müssen offengelegt werden.

Heute Redaktion
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Drehbuchautorin <strong>Anika Decker</strong> hat ihre Klage gegen zwei deutsche Filmproduktionsfirmen in erster Instanz vor Gericht durchgesetzt.
Drehbuchautorin Anika Decker hat ihre Klage gegen zwei deutsche Filmproduktionsfirmen in erster Instanz vor Gericht durchgesetzt.
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Sowohl der deutsche Kino-Kassenschlager "Keinohrhasen" und dessen Fortsetzung "Zweiohrkücken" stammen aus der Feder der Drehbuchautorin Anika Decker (45). Obwohl die beiden Komödien mit Til Schweiger (56) zu den erfolgreichsten deutschen Kinofilmen zählen, behauptet die Autorin, für ihre Arbeit nicht angemessen bezahlt worden zu sein. Für sie schauten bei "Keinohrhasen" laut FAZ angeblich nur 50.000 Euro heraus. Bei einem Einspielergebnis von rund 70 Millionen Euro für die Schriftstellerin eindeutig zu wenig. Aus diesem Grund zog sie nicht nur gegen Schweigers Produktionsfirma "Barefoot Films", sondern auch gegen den Verleiher Warner Bros. vor Gericht.

<strong>Til Schweigers</strong> Komödienhit "Keinohrhasen" zählt zu den erfolgreichsten deutschen Kinofilmen aller Zeiten.
Til Schweigers Komödienhit "Keinohrhasen" zählt zu den erfolgreichsten deutschen Kinofilmen aller Zeiten.
Photo Press Service

Autorin gewinnt Gerichtsstreit in erster Instanz

Deckers Engagement für eine angemessene Entlohnung zahlt sich aus. Zumindest in erster Instanz, wie unter anderen "Der Spiegel" berichtet. Das Landgericht Berlin hat in einer ersten Etappe des Verfahrens entschieden, dass Decker Einsicht in alle Einspielergebnisse der Filme erhält. Dazu zählen auch weitere Einnahmen aus DVD-, PayTV- oder Streaming-Verkäufen.

<strong>Anika Decker</strong> hatte gegen <strong>Til Schweigers</strong> Produktionsfirma geklagt, weil sie für ihre Arbeit an "Keinohrhasen" nicht angemessen bezahlt wurde.
Anika Decker hatte gegen Til Schweigers Produktionsfirma geklagt, weil sie für ihre Arbeit an "Keinohrhasen" nicht angemessen bezahlt wurde.
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Nach dieser ersten Entscheidung erklärt Decker gegenüber RTL: "Es ist meine feste Überzeugung, dass es, wie im Verlagswesen, auch bei der Filmauswertung nur fair ist, als Autor zu wissen, welche Erlöse erwirtschaftet wurden." Ob sie aber tatsächlich weitere Zahlungsansprüche erheben kann, muss in einer nächsten Stufe des Verfahrens geklärt und entschieden werden. Eine Signalwirkung an die Branche hat sie aber schon erreicht.  

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