Es ist ein weiteres Beispiel von Ausbeutung am Arbeitsplatz. In einem Posting machte die Arbeiterkammer auf den Fall aufmerksam: "Eine Kellnerin vereinbarte mit ihrer potenziellen neuen Chefin, dass sie probeweise für ein paar Stunden am Tag im Betrieb mitarbeitet." Ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis kam am Ende nicht zustande. Auch für die geleistete Arbeit erhielt die Steirerin keine Bezahlung.
Laut der Arbeiterkammer sollte man auch beim Arbeiten auf Probe, das vereinbarte oder zumindest das kollektivvertraglich vorgesehene Mindestgehalt ausbezahlt bekommen. Die Kellnerin konnte sich schließlich mithilfe der Arbeiterkammer den ihr zustehenden Geldbetrag erkämpfen.