Politik

Kern: "Keine Manipulation, Briefwahl rechtmäßig"

Heute Redaktion
Teilen

Bundeskanzler Christian Kern gab direkt nach dem Richterspruch der Verfassungsrichter eine Stellungnahme zum Entscheid zur Bundespräsidentenwahl ab. Das Urteil sei zur Kenntnis zu nehmen und habe "dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen". Er betonte, dass klar keine Manipulation festgestellt worden sei und die Briefwahl als rechtskräftig anerkannt wurde.

Bundeskanzler  ab. Das Urteil sei zur Kenntnis zu nehmen und habe "dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen". Er betonte, dass klar keine Manipulation festgestellt worden sei und die Briefwahl als rechtskräftig anerkannt wurde.

"Dieses Urteil ist zur Kenntnis zu nehmen.", sagte Christan Kern. Das Urteil solle kein Anlass für Emotionen sein, sondern zeigen, dass "unser Rechtsstaat robust ist". Bei Wahlen dürfe kein Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit aufkommen. Deshalb danke er der Verfassungsrichtern, die das Vertrauen wiederhergestellt haben. Kern forderte die Österreicher auf, an ihrem Grundrecht zu wählen Gebrauch zu machen.

"Keine Manipulation"

Kern betonte, dass die Verfassungsrichter klar festgestellt hätten, "dass es nicht zu Manipulationen gekommen ist", sondern dass es sich um Verfahrensfehler handle. Diese Feststellung sei ihm sehr wichtig. Ebenso wichtig war Kern die Aussage, dass die Briefwahl rechtmäßig sei.

"Auch wichtig ist mir, dass die Wahlbeisitzer keine Schuld an den Unregelmäßigkeiten trifft", betonte Kern.

"Das ist wichtig, weil wir diese Menschen brauchen, die durch ihr Engagement die Ausübung des Wahlrechts sicherstellen", so der Bundeskanzler.

Kein "Foul der FPÖ"

Die Wahlanfechtung sehe er nicht als "Foul der FPÖ", antwortete Kern auf eine Journalisten-Frage.

"Es ist für die unterlegene Partei und ihren Kandidaten Norbert Hofer ein gutes Recht hier Einspruch einzulegen", betonte er. Es sei "grundfalsch, den Fehler bei demjenigen zu suchen, der auf einen Missstand hinweist." 
Kerns Statement im Wortlaut

„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte mich bei den Verfassungsrichtern bedanken, dass das Urteil so rasch und auf so objektive und transparente Weise gesprochen wurde. Sie haben damit dem Rechtsstaat einen großen Dienst erwiesen. Denn in einer Demokratie darf es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Wahlen geben“, sagte Bundeskanzler Christian Kern heute, Freitag, nach Bekanntgabe der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl in einem Pressestatement im Bundeskanzleramt.

 

„Die Aufhebung der Wahl hat nicht wegen Manipulationen stattgefunden, sondern wegen Formfehlern und nicht korrekter Abwicklung des Wahlvorgangs“, betonte Kern. „Ich möchte auch deutlich darauf hinweisen, dass die Verfassungsrichter betonen, dass die Briefwahl rechtmäßig ist und das Wahlgesetz hier die entsprechende Grundlage bietet, um die Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.“ Erfreulich sei auch, dass den Wahlbeisitzern dabei keine Schuld zugesprochen wurde. „Das ist klug, weil wir Menschen brauchen, die sich in der Demokratie engagieren.“

 

„Das Urteil soll kein Anlass für Emotionen und Vorhalte sein. Es zeigt uns vielmehr, dass unser Rechtssatt robust ist und hervorragend funktioniert“, sagte der Bundeskanzler. Er wünsche sich nun einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen sei. „Ich möchte vor allem jetzt die Bürgerinnern und Bürger Österreichs dazu aufrufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn es ist ein Grundelement der Demokratie“, unterstrich Kern.

 

Zur künftigen Abwicklung von Wahlen sagte der Kanzler: „Die gesetzliche Grundlage ist in Ordnung, das heißt, wir müssen diejenigen, die bei der Abwicklung und Umsetzung beteiligt sind, noch einmal minutiös instruieren. Mittelfristig werden wir nach genauer Analyse des Urteils im Parlament zu klären haben, ob das Wahlrecht weiterentwickelt werden muss.“

 

Auf Nachfrage, ob das Urteil zu einem Imageschaden für Österreich im Ausland führen könne, sagte Kern: „Ich denke, die Arbeit der Verfassungsrichter bringt die Glaubwürdigkeit in Demokratie und Rechtsstaat zurück. Ich würde daher den Imageschaden nicht überbewerten.“