Politik

"Wir werden keine IS-Kämpfer zurückholen"

Heute Redaktion
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Die Regierung wird am Mittwoch eine Gesetzesänderung beschließen: Damit soll zurückkehrenden IS-Kämpfern der konsularische Schutz gestrichen werden.

Die türkis-blaue Regierung will im Rahmen des Ministerrats am heutigen Mittwochvormittag das Konsulargesetz dahingehend abändern, dass Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würden, von dessen Schutz ausgenommen werden sollen.

"Wir werden daher diese Menschen nicht zurückholen", betont Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in Richtung österreichischer IS-Heimkehrer. Laut Meldung der APA sind, von dem eigentlich dafür zuständigen Außenministerium unter Karin Kneissl, auch noch weitergehende Änderungen geplant. Denn: Das Konsulargesetz regelt im Allgemeinen den Schutz österreichischer Staatsbürger im Ausland, Hilfeleistungen oder auch Rückführungen.

"Keinen Anspruch auf Hilfe"

Diesen Schutz sollen die Behörden in Zukunft in bestimmten Fällen ablehnen können. Konkret hat die Regierung jene Menschen im Visier, "die sich Terrororganisationen angeschlossen haben und die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft ablehnen". Diese hätten "keinen Anspruch auf die Hilfe Österreichs", wie es seitens der Koalition heißt.

"Es ist ganz klar, dass IS-Rückkehrer jegliches Recht auf Schutz Österreichs verloren haben und dies werden wir konsequent weiterverfolgen", wird der Innenminister in einem Bericht der "Kronen Zeitung" zitiert.

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Azad G. ist der erste gefangen genommene, mutmaßliche IS-Kämpfer aus Österreich. (Quelle: Screenshot Facebook)

Aktuelle Brisanz erhält diese Änderung auch deshalb, weil erst vor wenigen Tagen ein mutmaßlicher Dschihadist aus Österreich in Syrien gefasst wurde.

Kurz darauf folgte die Bestätigung der Behörden: Das aufgetauchte Video ist echt und der Mann besitzt tatsächlich die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Wiener, der seinen Namen im Video mit Azad G. angibt, ist damit der erste IS-Kämpfer aus Österreich, den die kurdischen Einheiten gefangen genommen haben.

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    (rcp)

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