Politik

Kickl verschärft jetzt Asyl-Überprüfungen

Das Innenministerium hat die Gangart bei Asyl-Überprüfungen verschärft. Anwälte und Menschenrechtsaktivisten sind davon aber wenig begeistert.

Heute Redaktion
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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will künftig Überprüfungen des Asylstatus wesentlich schneller gestalten.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will künftig Überprüfungen des Asylstatus wesentlich schneller gestalten.
Bild: picturedesk.com/APA

Laut einem Bericht des "Ö1-Morgenjournals" hat das Innenministerium jetzt offenbar bei der Überprüfung von Asylbescheiden einen Gang höher geschaltet. Geht es nach dem Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), dann sollen künftig Überprüfungen und auch Aberkennungen von Asylbescheiden wesentlich schneller vonstatten gehen.

Afghanen sind primar von der Verschärfung betroffen

Vor allem für viele (noch) anerkannte Flüchtlinge aus Afghanistan könnte dies weitreichende Folgen haben. Kickl hatte bereits bei früheren Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass er überprüfen lassen wolle, "ob Schutzgründe (in Afghanistan, Anm.) weiterhin aufrecht sind". Vor allem jungen Flüchtlingen, die noch als Minderjährige in Österreich angekommen waren, droht jetzt reihenweise die Aberkennung ihres Asylsstatus und damit verbunden in letzter Konsequenz auch die Abschiebung.

Anwälte schlagen Alarm

Wenig Verständnis für diese härtere Gangart, vor allem bei jungen Afghanen, zeigt etwa die Anwältin Nadja Lorenz. Sie argumentierte im "Morgenjournal", dass die Aberkennungen des subsidiären Schutzes rechtlich nicht zu halten sei. Entgegen anders lautender Behauptungen des Innenministeriums seien sich nämlich internationale Experten einig, dass die Sicherheitslage in Afghanistan in den letzten Jahren schlechter und nicht besser geworden sei. Jungen Afghanen, von denen Lorenz auch einige vertritt, drohe nach wie vor Verfolgung, Folter und möglicherweise sogar Mord bei der Rückkehr, so die Anwältin.

Auch Anwalt Günther Zackmann schlug in eine ähnliche Kerbe, als er im Morgenjournal über einen Asyl-Aberkennungsbescheid eines Mandanten sprach, indem der zuständige Beamte argumentiert hatte, dass der Asylwerber kaum an gesellschaftlichen Aktivitäten teilnehmen würde, nicht arbeiten würde und auch sonst kaum integriert sei. Günther Zackmann will dies aber so nicht gelten lassen: "Besonders verwerflich (an dieser Darstellung, Anm.) ist die Tatsache, dass mein Mandant im Rollstuhl sitzt." Außerdem leide er unter einem schweren Tremor (starkes Zittern) der vor allem den Kopf und die oberen Extremitäten betreffen würde. Jetzt aber zu sagen, dass sein Mandant sich "nicht in der Gesellschaft einfinden würde, weil er sich nicht in einem Verein engagiert oder arbeiten geht" sei fast schon "perfide", so Zackmann.

Beide Anwälte wollen Berufung gegen die jeweiligen Aberkennungsbescheide einlegen. Wie viele Asyl-Überprüfungen das Ministerium in Jahr 2018 bereits insgesamt angeordnet hatte, ist jedoch zur Zeit noch nicht bekannt.

Verein für Menschenrechte bestätigt: "Zahl der Verfahren steigt"



Der Verein für Menschenrechte, der vom Innenminsiterium finanziert wird und zu dessen Aufgabe auch die rechtliche Beratung von Asylsuchenden zählt, bestätigte - anders als das Innenministerium - die gestiegene Zahl der Überprüfungsverfahren. Damit verbunden würden aber logischerweise auch die Aberkennungsverfahren mehr werden, so der Geschäftsführer des staatlich finanzierten Vereins, Günther Ecker. Auch subsidiärer Schutz werde immer seltener gewährt und immer öfter aberkannt. "Das sind nicht wenige Einzelfälle, sondern eine Entwicklung seit einiger Zeit", bilanziert Ecker. (mat)