Politik

Kriminelle sollen schneller Asylstatus verlieren

Heute Redaktion
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Asyl-Aberkennungen sollen nicht mehr nur bei besonders schweren Straftaten - sondern schon früher möglich sein. Der Innenminister braucht dazu aber die EU.

Die Ankündigung kann wohl als Reaktion auf den Mordfall Manuela in Wiener Neustadt verstanden werden. Ein Asylberechtigter mit zwei Vorstrafen gilt hier als dringend tatverdächtig. Ein Asyl-Aberkennungsverfahren gegen ihn wurde im Jahr 2018 jedoch eingestellt.

Das Innenministerium prüft derzeit "alle Optionen" für eine Verschärfung bei den Aberkennungsmöglichkeiten von Asyl. Bei Straffälligkeit soll das nicht mehr nur bei sehr schweren Straftaten möglich sein, sondern schon bei schweren.

Zuerst EU fragen

In einem ersten Schritt werde man dazu die EU-Kommission und das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien befassen und versuchen, weitere Mitgliedsstaaten an Bord zu holen, berichtet die APA am Mittwoch.

Der Vorschlag Kickls ist dabei derselbe wie schon im Juni vergangenen Jahres: Er will eine Erweiterung der Aberkennungsmöglichkeiten. Es muss die sogenannte "Statusrichtlinie" geändert werden, dazu braucht es die EU-Partner.

Derzeit kann der Asylstatus nur bei "besonders schweren Verbrechen" aberkannt werden. Kickl will das schon bei "schweren Verbrechen" (wie etwa schwere Körperverletzung) möglich machen. Und: auch Wiederholungstäter von leichteren ("niederschwelligen") Straftaten sollen ihren Asylstatus verlieren.

Neueste Daten

Das Innenministerium verrät im Zuge dessen auch die neuesten Daten zu Aberkennungsverfahren: Im Jahr 2018 wurden insgesamt 5.991 Verfahren geführt und 3.382 Entscheidungen getroffen. Etwa viermal mehr als im Jahr davor (1.476 und 867). Dabei sind aber nicht nur straffällige Asylberechtigte erfasst sondern auch alle anderen Gründe, beispielsweise auch die, die freiwillig heimreisen.

(red)