Österreich

Kinder eingesperrt? Gericht stellt Verfahren ein

Heute Redaktion
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Der Verdacht des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen hat sich nicht bestätigt (Symbolbild).
Der Verdacht des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen hat sich nicht bestätigt (Symbolbild).
Bild: imago stock & people

Zwei Pädagoginnen sollen in einem Kindergarten in Wien-Meidling mehrere Kleinkinder allein in einen Waschraum gesperrt haben. Das Verfahren gegen die beiden Frauen wurde nun eingestellt.

Im April 2019 wurde der Fall öffentlich. Sechs bis acht Kleinkinder im Alter zwischen ein und zwei Jahren sollen von zwei Kindergärtnerinnen zu Beruhigungszwecken allein in einen Waschraum gesperrt worden sein, "Heute.at" berichtete.

Tür hatte kein Schloss

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen die zwei Pädagoginnen nun eingestellt. Die polizeilichen Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die Türe zum Waschraum auch im Tatzeitraum nicht versperrbar war, da sie kein Schloss aufweist.

Sämtliche Kinder wurden zudem befragt. Die Angaben, wie lange sie sich in dem Waschraum aufgehalten haben, divergierten. Zudem sei das Licht seit stets eingeschaltet gewesen.

Da der Tatbestand der Freiheitsentziehung eine gewisse Dauer, Schwere und Ernstlichkeit des Angriffs voraussetzt, wurde das Verfahren eingestellt. So sollen die Kinder maximal zwei Minuten im Waschraum gewesen sein.

Dies kann zwar insbesondere für kleine Kinder subjektiv ein langer Zeitraum sein und als belastend empfunden werden, jedoch traten keine weiteren erschwerenden Umstände hinzu.