Österreich

Kinder ungesichert im Auto: Drei Eltern gestraft

Die Polizei führte am Donnerstag in ganz Wien einen Verkehrsschwerpunkt durch. Dabei gingen ihnen auch verantwortungslose Eltern ins Netz.

Heute Redaktion
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So ist es richtig! Wer auf die Kindersicherheit im Auto "vergisst", muss bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen.
So ist es richtig! Wer auf die Kindersicherheit im Auto "vergisst", muss bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen.
Bild: ÖAMTC

Seit dem 15. Juli 1976 gilt in Österreich die Gurtpflicht. Strafen gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Erst ab 1. Juli 1984 wird Nichtangurten im Auto auch mit einer Organstrafverfügung geahndet. Damals betrug die Mindeststrafe 100 Schilling (rund 7 Euro). Mittlerweile werden dafür 35 Euro fällig.

Wer nicht an seinem Leben hängt – und gerne 35 Euro an die Polizei zahlt – kann den Gurt gerne weglassen.

Bei Kindern ist das aber etwas anderes. Das sieht auch der Gesetzgeber so: Wer die entsprechende Sicherung eines mitfahrenden Kindes unterlässt (mit Gurt und passendem Kindersitz), riskiert neben der Sicherheit des Kindes ein Bußgeld ab 70 Euro sowie einen Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem. Der theoretische Strafrahmen reicht bis 5.000 Euro.

Drei ungesicherte Kinder an einem Tag

Davon betroffen sind jetzt drei Autofahrer in Wien: Bei einer wienweiten Schwerpunktkontrolle – eigentlich waren die Beamten auf der Jagd nach Alko- und Drogenlenkern – stoppten die Polizisten am Donnerstag auch drei Fahrzeuge, in denen die mitfahrenden Kinder nicht oder falsch gesichert unterwegs waren. Bei einem Unfall hätte das schlimm enden können.

Regelung für Kindersicherheit im Auto – das sagt das Gesetz

Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die

1. 135 cm und größer sind, auf einem Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, nur befördert werden, wenn sie den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen,

2. kleiner als 135 cm sind, in Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, nur befördert werden, wenn dabei geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern,

3. das dritte Lebensjahr vollendet haben, in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, die nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden, die vorhandenen Sicherheitssysteme (Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtung) benutzen, wenn sie sich auf ihrem Sitz befinden. Falls eine erwachsene Begleitperson im Omnibus mitfährt, so geht diese Verpflichtung auf diese Person über.

§ 106 Kraftfahrgesetz (KFG)

Achtung bei Transport am Beifahrersitz

Auch auf einem Beifahrersitz darf ein Kindersitz verwendet werden. Ist der Beifahrersitz mit einem Front-Airbag ausgerüstet und ist dieser aktiv, darf nur ein nach vorne gerichteter Kindersitz verwendet werden. Ein nach hinten gerichteter Kindersitz ("Reboardsystem") ist auf einem Beifahrersitz mit Front-Airbag nur dann erlaubt, wenn der Airbag abgeschaltet wurde oder sich automatisch selbst abschaltet.