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Kindergeld: Das wird jetzt alles neu

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia / Jenny Sturm

Frühjahrsputz bei den Familienförderungen: Statt den bisher vier Pauschalmodellen können Eltern in Zukunft auf ein flexibles Kindergeldkonto zurückgreifen. Ebenfalls neu: ein Papa-Monat.

Die Änderung am Kindergeld betrifft alle Kinder, die ab dem 1. März 2017 geboren werden. Die bisherigen Pauschalmodelle verschmelzen, und sollen so den Eltern mehr Bewegungsspielraum bei der Kinderbetreuung möglich machen. Dazu wird etwa ein flexibles Kindergeldkonto eingeführt.

Neben dem einkommensabhängigen Kindergeld, welches weiterhin bestehen bleibt, gab es bisher vier Pauschalmodelle, die von der Länge des Betreuungszeitraums durch die Eltern abhängig waren. Je nach gewählter Variante hatten Eltern so Anspruch auf 14.000 Euro, in der kürzesten, beziehungsweise 15.696 Euro in der längsten.

Bei max. Nutzung kassieren Eltern 15.449 Euro

Nun kann die Bezugsdauer im Rahmen von zwölf bis 28 Monaten für einen einzelnen Elternteil, oder bis 35 Monate für beide Elternteile, frei gewählt werden. Bei maximaler Nutzung beträgt das Kindergeld nun 15.449 Euro. 

Neu: Partnerschaftsbonus

Dazu kommen 1.000 Euro Partnerschaftsbonus (je 500 Euro für beide Elternteile), wenn man sich die Betreuung im Verhältnis von zumindest 60 zu 40 aufteilt. Die Höchstsumme liegt dann bei 16.449 Euro, also inklusive Partnerschaftsbonus. Ausbezahlt wird monatlich - es ist nicht vorgesehen, das Geld auf einmal zu bekommen.

Ein Modus-Wechsel ist künftig ebenfalls möglich: Die gewählte Dauer des Bezugs kann einmalig verändert werden - und zwar bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. Bisher konnte man die gewünschte Variante bloß einmalig innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Antragstellung ändern.

Um den Übergang von der Betreuung vom einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig auch möglich, dass man einmalig bis zu 31 Tage lang parallel Kindergeld bezieht.

Papa-Monat bringt rund 700 Euro

Auch der Papa-Monat, der eigentlich offiziell "Familienzeitbonus" heißt, ist neu. Anspruch haben alle erwerbstätigen Väter, die sich "unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit ... unterbrechen", informiert das Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ). Dafür ist ein Tagessatz von 22,60 Euro vorgesehen, die sich auf etwa 700 Euro summieren.

Rechtsanspruch auf die "Familienzeit" gibt es nicht, der Arbeitgeber muss zustimmen.

Änderungen für Alleinerzieher

Für Alleinerziehende wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1400 Euro erhöht. 

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