Außergewöhnlicher Prozess am Mittwoch am Landesgericht Sankt Pölten: Eine 37-jährige Mostviertlerin musste sich wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen vor dem Richter verantworten.
Die Vorgeschichte ist traurig: Im Jahr 2004 wurde die Frau sehr jung Mutter, das Baby starb drei Wochen nach der Geburt. Doch anstatt den Tod des Kindes bei den Behörden bekannt zu geben, floss jedes Monat weiterhin die staatliche Familienbeihilfe auf das Konto der jetzt 37-Jährigen. Auch den Kinderabsetzbetrag soll die Frau zu Unrecht weiter bezogen haben.
Und zwar ganze 18 Jahre lang. Laut Anklage bereicherte sich die 37-Jährige von Dezember 2004 bis November 2022 so um mehr als 30.000 Euro.
Vor Gericht zeigte sich die Niederösterreicherin teilweise geständig. Sie habe erst 2008 bemerkt, dass sie für ihr verstorbenes Kind immer noch Geld vom Staat kassiere, gab sie zu Protokoll. Sie habe Kontoauszüge nie ausgedruckt, habe einfach gedankenlos abgehoben, was der Bankomat hergegeben habe, erklärte die Angeklagte. Zudem sei sie in einer "psychischen Ausnahmesituation" gewesen.
Der Richter zeigte sich milde, glaubte der 37-Jährigen, die Schilderungen seien "nicht völlig unplausibel". Von der insgesamten Schadenssumme in Höhe von rund 40.000 Euro wurden deshalb für die Jahre 2004 bis 2008 rund 7.000 Euro abgezogen. Dennoch sei eine solche Tat strafbar, mahnte der Richter.
Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft plus Bewährungshilfe. Der Urteilsspruch ist nicht rechtskräftig, für die Angeklagte gilt daher nach wie vor die Unschuldsvermutung.