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Kippt Gericht die Richtwerte für 230.000 Miet-Verträ...

Heute Redaktion
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Basis für die Höhe der meisten Altbaumieten ist der Richtwert. In jedem Bundesland gilt ein eigener Tarif. Zu 5,39 in Wien kommen Zuschläge, etwa für die Lage, hinzu. In Graz beträgt der Richtwert 7,44 . Wiener Vermieter sehen sich benachteiligt - und klagen.

Basis für die Höhe der meisten Altbaumieten ist der Richtwert. In jedem Bundesland gilt ein eigener Tarif. Zu 5,39 in Wien kommen Zuschläge, etwa für die Lage, hinzu. In Graz beträgt der Richtwert 7,44 . Wiener Vermieter sehen sich benachteiligt – und klagen.

Rund 230.000 Privat-Mieten in vor 1945 errichteten Häusern werden nach dem Richtwert berechnet. Wien hat nach dem Burgenland (4,92 pro m2) den zweitniedrigsten, Vorarlberg mit 8,28 den höchsten. 1994 hatten die Länder Kostenschätzungen gemeldet. Vorgesehen war ein Beirat, der die Richtwerte überprüft. Getagt hat er das letzte Mal vor 22 Jahren. Die Richtwerte wurden nur an die Inflation angepasst. Im Dezember 2015 haben Vermieter Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigt auf "Heute"- Anfrage, dass Beratungen begonnen haben.

Mit einer Entscheidung sei im Herbst zu rechnen. Bei einem "Heute"-Rundruf unter Juristen gehen alle davon aus, dass die Preisunterschiede für "unsachlich" erklärt werden.

Drei realistische Szenarien:

1. Nationalrat muss das Richtwertgesetz reparieren, etwa den Beirat zur Kontrolle verpflichten.

2. Gesetz wird gänzlich aufgehoben, bundesweit Kategoriewerte für die Berechnung herangezogen. Für Vermieter fatal: Kategorie A sind 3,43 .

3. Gesetz wird aufgehoben, freie Mietzinsbildung möglich. Aber: Bestehende Verträge sind nicht betroffen. Parallel verhandelt die Koalition eine Reform – seit 2013.

(enu)