Coronavirus
Kirche verschärft Corona-Regeln für Gottesdienste
Die katholische Kirche verschärft die Corona-Maßnahmen in Österreich. Alle Teilnehmer des liturgischen Dienstes müssen nun 3G-Nachweis erbringen.
Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht müssen jetzt alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht könne aber bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird, heißt es seitens der Kirche.
Beim Chorgesang gibt es ab Samstag, 13. November, ebenfalls Verschärfungen, am grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden wird festgehalten: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich", halten die Bischöfe nach ihrer Konferenz fest.
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme
Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Verschärfungen beim Chorgesang
Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste einen 3G-Nachweis haben und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Gemeinsames Singen und Sprechen unterliegen als wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.
Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden.