Politik

Klage gegen Glawischnig: Grünen-Chefin bleibt immun

Heute Redaktion
14.09.2021, 13:12

Der Nationalrat hat am Donnerstag den Antrag des Bezirksgerichts Innere Stadt auf Aufhebung der Immunität von Grünen-Chefin Eva Glawischnig abgelehnt. Der Anwalt von Ex-Kunsthalle-Cherf Gerald Matt will die Politikerin wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verklagen.

Der Nationalrat hat am Donnerstag den Antrag des Bezirksgerichts Innere Stadt auf Aufhebung der Immunität von Grünen-Chefin Eva Glawischnig abgelehnt. Der Anwalt von Ex-Kunsthalle-Chef Gerald Matt will die Politikerin wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verklagen.

Die Causa nahm ihren Ausgang, als der Grüne Abgeordnete Wolfgang Zinggl Matt im Jahr 2012 finanzielle Unregelmäßigkeiten vorwarf. Der Vorwurf stellte sich im Rahmen eines Prüfberichts als falsch heraus, der Oberste Gerichtshof verurteilte Zinggl zum öffentlichen Widerruf der rufschädigenden Äußerungen.

Dennoch soll Glawischnig laut Matts Anwalt die Vorwürfe im November 2015 in einem Schreiben an den damaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer teilweise wiederholt haben. Matts Anwalt will Glawischnig daher zivilrechtlich wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung klagen.

Vom Nationalrat wurde Glawischnig jedoch nicht ausgeliefert, weil es keinen Zusammenhang zwischen der Causa und ihrer politischen Tätigkeit gebe. Doch freilich kann die Gegenseite auch ohne Aufhebung der Immunität gerichtlich gegen die Grünen-Chefin vorgehen.