Politik

Klage gegen Rauchverbot: Nachtlokale machen Ernst

Heute Redaktion
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Symbolbild Rauchverbot in Nachtlokalen.
Symbolbild Rauchverbot in Nachtlokalen.
Bild: picturedesk.com

Betreiber von Diskos und anderen "Nachtlokalen" stoßen sich am neuen Rauchverbot. Zum Schutz der Anrainer, heißt es, will man es wieder kippen.

Über 1.000 Nachgastronomen haben sich zusammengetan, um das mit 1. November geltende generelle Rauchverbot in der Gastronomie zu bekämpfen. Denn es gilt auch in Bars, Clubs und Diskotheken – was für die betroffenen Betreiber nicht tragbar ist.

Mit dem Argument des Anrainer-Schutzes versucht man nun, das gesamte Verbot durch den Verfassungsgerichtshof wieder aufheben zu lassen.

Denn die rauchenden Gäste würden beim Ausleben ihrer Sucht dann vor dem Lokal auf der Straße stehen und dort Probleme mit den Anrainern verursachen. Lärm und Gestank wäre unvermeidbar, heißt es. Die Lokalbetreiber fürchten jetzt schon Klagen der Anrainer.

Verfassungsklage eingebracht

Wie angekündigt haben die Nachtgastronomen (eine Initiative mit 1.500 Mitgliedern) nun am Dienstag Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Konkret handelt es sich um einen Individualantrag.

Österreichweit seien bis zu 50.000 Raucher zeitgleich vor den Nachtlokalen (zwischen 22 und 6 Uhr) anzutreffen. Das würde zu einer massiven Lärmbelästigung der Anrainer führen, ist Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative Interessensgemeinschaft Nachtgastronomie für Anrainerschutz, überzeugt.

Rauchverbot kommt

Obwohl der Antrag der Nachtgastronomen nun eingebracht ist, werden sie ihre Gäste ab 1. November dennoch zum Rauchen vor die Tür setzen müssen. Denn das Rauchverbot tritt auf jeden Fall einmal in Kraft.

Aufgrund der Fristen wird der Antrag beim Verfassungsgerichtshof nämlich erst frühestens im Dezember behandelt. (csc)