Klage um Hustensaft-Tod: Pharma-Riese zahlt Gebühr n...

Vor über zwei Jahren reichte Sandra P. aus Kritzendorf (Tulln) gegen zwei Pharmakonzerne – Hersteller eines Hustensaftes, den ihre Tochter Denise (4) kurz vor ihrem Tod eingenommen hatte – Klage ein.

In einer Nacht im Jänner 2015 starb die kleine Denise (4) aus Klosterneuburg-Kritzendorf (Bezirk Tulln) im Schlaf. Mama Sandra P. hatte dem verkühlten Mädchen den vom Arzt verschriebenen, codeinhältigen Hustensaft verabreicht und die Vierjährige Schlafen gelegt – doch Denise wachte nicht mehr auf.

Klage über 100.000 Euro

Im August 2016 klagte Sandra P. jene beiden Pharma-Firmen, die den Hustensaft herstellen, auf rund 100.000 Euro Schmerzensgeld, darunter Trauerschmerzensgeld für die nun vierköpfige Familie, Therapiekosten und Verdienstentgang – mehr dazu hier.

Doch Vergleichsverhandlungen scheiterten, es wurden, wie berichtet, lediglich 30.000 Euro geboten.

Pharma-Gigant zahlt 800 Euro nicht

Doch zum Prozess am Handelsgericht Wien kam es auch bisher nicht. Denn: Nachdem sich der erstzugewiesene Richter als befangen erklärt hatte (Anm.: er lebt im gleichen Wohnort) und den Fall abgab, verzögern die angeklagten Firmen die Verhandlung. Das Gericht hebt nämlich von den beiden Pharma-Riesen einen Kostenvorschuss für das Sachverständigen-Gutachten zur Wirkung des Hustensaftes und ob er zum Tod des Mädchens geführt haben könnte, ein. Und dieser wurde nach zweimaliger Urgenz immer noch nicht bezahlt.

"Der Zweitbeklagten wird neuerlich aufgetragen, den bereits mit Beschluss vom 29.6.2018 und mit Beschluss vom 23.7.2018 urgierten Kostenvorschuss von EUR 800,- umgehend zu erlegen", mahnte das Gericht den deutschen Konzern, der im Jahr dreistellige Millionenumsätze macht, nun – Ende Oktober – erneut.

Sandra. P's Anwalt Franz Kienesberger ist sauer: "Es sieht beinahe so aus, als würde dieses Verfahren die finanziellen Kräfte des Konzerns übersteigen – das kann doch nicht sein? Oder versucht diese Firma – eine der größten europäischen pharmazeutischen Auftragshersteller – durch Nichtzahlung das Gutachten zu verzögern?"

Auch Gutachter wurde ermahnt

Auch der beauftragte Toxikologe wurde erneut vom Gericht ermahnt, sein Gutachten endlich zu übermitteln. Denn: Die erste Deadline wäre bereits am 3. April 2018 gewesen. Der Sachverständiger erklärte dann, dass der Fall doch komplizierter sei, als angenommen, bat um eine Verlängerungsfrist bis 10.6. Jetzt, Ende Oktober, wurde das Gutachten immer noch nicht übermittelt.

"Eigentlich sollte sich das Unternehmen – wenn dies alles der Wahrheit entspricht – schämen, gegen eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern mit solchen Mitteln vorzugehen zu versuchen. Ein solcher untauglicher Versuch ist eigentlich eine Schande für die gesamte Pharmabranche", so Anwalt Kienesberger.

(nit)

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