Wie ein Blitz aus heiterem Himmel stürzte am 31. Juli 2022 ein Kleinflugzeug in das Dach eines Ehepaares in Höfen (T), durchbrach dieses und ragte ins Schlafzimmer hinein. Doch die Hauseigentümer hatten Glück – es war Sonntag, die Tiroler waren auf einem Ausflug. Weniger glimpflich ging der Absturz für den deutschen Piloten und seine Frau aus: Die beiden wurden im Flieger eingeklemmt und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
Auch das Haus des Paares erlitt einen schweren Schaden – erst nach rund sechs Monaten war es wieder bewohnbar. Dies hätte existenzielle Ängste verursacht, zudem hätten sie einen Schock erlitten, als sie von dem Unglück erfuhren. Was hätte nicht alles passieren können, wenn sie zu Hause gewesen wären?
Die Hausbewohner klagten daher den Piloten und den Halter bzw. Versicherer des Kleinflugzeuges auf rund 40.000 Euro. Das Bezirksgericht Reutte sprach den beiden Tirolern knapp 30.000 Euro zu. Es handle sich um ein außergewöhnliches und traumatisches Ereignis, wenn ein Flieger auf das Haus stürze und für ein halbes Jahr unbewohnbar mache.
Nach einer Berufung ging die Causa an das Landesgericht Innsbruck – und dieses sprach den Bewohnern nur je 50 Euro zu. In mittelbaren Fällen gäbe es nur dann Ersatz für einen Schock, wenn man die Nachricht vom Tod oder einer schwersten Körperverletzung eines nahen Angehörigen schlecht verkraftet hat.
Und auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte das Urteil. "Psychische Beeinträchtigungen aufgrund des Umstands, dass jemand einer Gefahr durch Zufall entrinnt, gehören in die Kategorie des von jedermann selbst zu tragenden Lebensrisikos". Man brauche "eine klare Grenzziehung, um eine uferlose Ausweitung der Haftung zu vermeiden", heißt es in der Entscheidung der Höchstrichter.