Man kennt das Bild: Man unterbricht die Autofahrt, weil man dringend aufs Klo muss. Doch bevor man sich endlich erleichtern kann, muss man noch an einer böse dreinblickenden Klofrau vorbei, die drohend neben einem Teller mit einigen Euro sitzt und böse schaut. Das ist nicht erlaubt, so die Asfinag, hat zwei Tankstellen auf der A22 verklagt - und Recht bekommen.
Der Autobahnbetreiber hat in einem Musterprozess zwei Tankstellenbetreiber auf der A22 bei Korneuburg verklagt und recht bekommen. Das Urteil: Das Tankstellen-Klo auf der Autobahn muss gratis sein.
"Dieses Spendensystem ist nicht nur ein Ärgernis, es ist auch ein Verstoß gegen die Verträge, die wir mit den Raststations-Betreibern abgeschlossen haben", sagte Asfinag-Vorstandsdirektor Schierhackl. Im Pachtvertrag ist geregelt, das die Toilettenbenützung unentgeltlich sein und dem europäischen Standard entsprechen muss.
Das Geschäft mit dem "kleinen" Geschäft
Hintergrund für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Autofahrern. Konkret wurden zwei Eni-Tankstellen geklagt, die vor ihren WCs ein Hinweis-Schild mit der Aufforderung: "Sehr geehrte Kunden. Wir sorgen für Sauberkeit am WC. Bitte um 50 Cent Spende und eine gute Fahrt" angebracht hatten. Das Bezirksgericht Korneuburg gab der Asfinag in erster Instanz recht und forderte Eni auf, die Gebühren-Einhebung zu unterlassen. Eni ist daraufhin in Revision gegangen, letztendlich kam aber laut Asfinag auch das Oberlandesgericht Wien zu dem Schluss, dass die Entscheidung stimmt. "Die Aufforderung zur Zahlung hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun", sagte Schierhackl. Das Gericht sprach von einer Zwangssituation, die dadurch geschaffen wird. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Ob die Sauberkeit der Toiletten darunter leiden wird? "Wir gehen davon aus, dass die Sanitäranlagen sauber sind. So ist es in den Verträgen vorgesehen."
Ob sich andere Tankstellenpächter von dem Urteil beeindrucken lassen werden, bleibt abzuwarten. Die vorliegende Entscheidung ist auf alle Raststationen im Asfinag-Netz anwendbar. "Wir fordern alle Raststations-Betreiber jetzt dringend auf, dieses freiwillige Spendensystem abzustellen", sagte Schierhackl. "Wir kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Vertragsverhältnisse", betonte er. Weitere Klagen schließt die Asfinag nicht aus.
Auch Finanzpolizei ist dem Betrug auf der Spur
Schwerpunktkontrollen in den Jahren 2009 und 2011 sollten dem Sozialbetrug im Zusammenhang mit dem "Stillen Örtchen" einen Riegel vorschieben.
"Risikobranche" Autobahn-Klo
Die Situation habe sich danach zwar merklich verbessert, dieser Dienstleistungsbereich wird von der Behörde aber weiterhin "als Risikobranche" eingestuft. Daher wird auch in den nächsten Monaten wieder mit systematischen finanzpolizeilichen Kontrollen zu rechnen sein, hieß es auf Anfrage.
Bei der Aufarbeitung der Fälle waren damals drei Betrugsmodelle ans Licht gekommen. Bei ersterem bezahlt der Pächter eine Reinigungsfirma, die zusätzlich versucht, durch freie Spenden Gewinne zu machen. Im zweitem Fall lagert der Tankstellenbetreiber die WC-Anlagen komplett an eine Firma aus, die für die Benützung Geld verlangt. Beim dritten Modell liefert die Putzfirma einen Teil ihrer Einnahmen an die Tankstelle ab.
APA/red.