Coronavirus

Knalleffekt bei Mindestalter und Strafe für Impfpflicht 

Brisante Aussagen von Verfassungsexperte Benjamin Kneihs in der ORF-"ZiB 2". Nur eine davon: Serien-Strafen seien bei der Impfpflicht möglich. 

Rene Findenig
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Verfassungsexperte Benjamin Kneihs sieht in einer Impfpflicht kein Problem.
Verfassungsexperte Benjamin Kneihs sieht in einer Impfpflicht kein Problem.
Screenshot ORF

Eine Impfpflicht sei rechtlich absolut möglich und mit der österreichischen Verfassung vereinbar, so der Verfassungsexperte Benjamin Kneihs in der ORF-"ZiB 2". "Der Teufel schläft natürlich immer im Detail", so der Experte, "im Grunde sehe ich da aber kein Problem, vom Prinzip her". Eines der "teuflischen Details" sei aber, ab welchem Alter die Impfpflicht gelten werde. Bei Minderjährigen "die nicht selbst entscheiden können", traue sich Kneihs nicht zu sagen, ob dies rechtlich halten würde.

Anders sieht es bei den Strafen für jene aus, die die Impfpflicht ignorieren und sich beharrlich weigern würden, eine Corona-Impfung zu empfangen. "3.600 Euro sind der übliche Höchstsatz bei Verwaltungsstrafen, so der Verfassungsexperte mit Blick auf die Strafhöhe für Impfverweigerer, die die bereits durch Gesetzesentwürfe geistert. Die Strafe werde aber sowieso an die Vermögensverhältnisse des Betroffenen angepasst, so Kneihs, also nicht immer in voller Höhe zum Tragen kommen.

Sogar Serien-Strafen möglich!

Doch dann kommt das große Aber: Wer sich weigert, könne immer wieder mit einer Geldstrafe belegt werden, so Kneihs. Das beispielsweise dann, wenn Ungeimpften immer wieder neue Impftermine vorgegeben würden. Würden die Termine nicht eingehalten, würde es jedes einzelne Mal eine neue Strafe setzen. Das Ziel sei es aber freilich, nicht so viele Strafen wie möglich auszustellen, sondern die Menschen zum Impfen zu bewegen, so der Verfassungsexperte.

Aber es "muss eine gewisse Höhe haben, damit es effektiv ist", so Kneihs. Und: "Wenn jemand bloß nicht zahlen will, dann wird vollstreckt", also gepfändet, sagte der Verfassungsexperte. Wäre das Geld uneinbringlich, gebe es erst dann eine Ersatzfreiheitsstrafe, die zwar üblich, aber nicht zwingend notwendig sei, so Kneihs. Was außerdem denkbar und juristisch möglich wäre: Von Ungeimpften einen (auch monatlichen) Selbstbehalt zu verlangen oder sie für Spitals und Arztbesuche zur Kasse zu bieten. Bei allen genannten Punkten hänge es jedoch davon ab, wie man sie im Gesetz formuliere.

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