Obwohl die festgesetzte Obergrenze heuer mit ziemlicher Sicherheit nicht erreicht werden wird, will sie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) unbedingt ins neue Fremdengesetz schreiben. Experten und die SPÖ bewerten das aber als verfassungswidrig.
Obwohl die festgesetzte Obergrenze heuer mit ziemlicher Sicherheit nicht erreicht werden wird, will sie Innenminister bewerten das aber als verfassungswidrig.
Mit Ende Oktober wurden knapp mehr als 30.000 Asylverfahren zugelassen. Damit lässt sich abschätzen, dass die berüchtigten Obergrenze von 37.500 im Jahr 2016 nicht errreicht werden wird.
Trotzdem ringt die Regierung um eine Gesetzesnovelle, die diese Obergrenze in absoluten Zahlen ins Gesetz schreiben soll. Laut Juristen ist das nicht nur völkerrechtlich und europarechtlich bedenklich, sondern schlichtweg verfassungswidrig.
Auf die lange Bank
Fallen in einem Jahr zu viele Asylverfahren an, sollen diese ins nächste Jahr "weitergeschoben" werden, was zu einem Stau und vielen Monaten Wartezeit führen würde. Die SPÖ verweigert diesen "verfassungwidrigen Entwurf", wie Klubchef sagt.
Innenminister Sobotka will diese Verfassungswidrigkeit mit einer zusätzlichen Verfassungsbestimmung überbrücken und bleibt gegenüber dem Koalitionspartner hart: "Man muss einmal aufhören, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Entweder meint die SPÖ eine Sicherheitspolitik ehrlich, dannm muss sie auch dazu stehen, was sie gesagt hat. (...) Dieses ewige Hin- und Herschicken ist nicht hilfreich", sagte er im "Ö1-Morgenjournal".
Fremdenpaket
Das geplante Fremdenpaket enthält noch mehr, laut Sobotka "dringend notwendige", Änderungen: Etwa sollen illegal Aufhältige mit einer Geldstrafe "beamtshandelt" werden können, wie der Innenminister erklärt. Zu einem Kompromiss - etwa dem Weglassen der zahlenmäßigen Obergrenze im Gesetz - scheint Sobotka nicht bereit zu sein.