Respektloses Verhalten, unangemessene Kritik, Bildmontagen und beleidigende Kommentare auf dem Instagram-Profil "zu dienen" (über 6.500 Follower) brachten einen Kärntner Soldaten (45) vor die Bundesdisziplinarbehörde.
Der Oberwachtmeister war ab März 2021 auf Instagram überwiegend über Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hergezogen. So bezeichnete er Tanner als "Chefchen m/w/d" und schrieb zu einer Bildmontage ihres Gesichts auf eine kaiserliche Uniform: "Franz Joseph Karl Klaudia von Habsburg Tanneringen. Erste
Ihres Namens, Königin der Analen, der GWD’s & der ersten Unteroffiziere. Herrin über die neun Königslande § Hämorrhoidein des Reiches."
Die Verteidigungsministerin wurde zudem mit Kommentaren wie "7 Mille einfach mal so gegen jeden Expertenrat in den Wind geblasen. Bravo Claudsch!" beleidigt. Auch eine Bildmontage vor einem leeren Regal sorgte für Ärger: Durch eine Sprechblase wurde Tanner die Aussage "Hier sehen Sie wie viel Ahnung ich von der Landesverteidigung habe & wie viel mich die
Meinung anderer interessiert!" zugesprochen.
Zudem brachte der 45-Jährige Tanner mit einer "Spongebob"-Karikatur mit erhobenem Zeigefinger in Verbindung: "Niemand will mehr zur österreichischen Armee. Dank Attraktivierung des Grundwehrdienstes & der Heranziehung von Teiltauglichen sind solche Probleme schon Geschichte! Sie glauben, das ist eine wahre Geschichte? Ich muss Sie leider enttäuschen! Es IST die wahre Geschichte!", lautete hier der Kommentar.
Aber nicht nur die Verteidigungsministerin bekam ihr Fett ab, sondern auch Grundwehrdiener. So wurde auf einer Bildmontage das Gesicht eines Grundwehrdieners auf ein männliches Geschlechtsorgan positioniert. Dazu wurde kommentiert: "Mussten zuerst mal paar haarlose Eier finden... Damits dem Herrn Rekruten seinem Gesicht gerecht wird..." Zudem wurden Grundwehrdiener als "Volldillo" und "Volldildo" bezeichnet.
Als der Kommandant von den Beiträgen auf Instagram schließlich Wind bekam, leitete er im August 2023 ein Disziplinarverfahren gegen den Oberwachtmeister ein. Am 23. September 2024 führte die Bundesdisziplinarbehörde dann die Verhandlung durch.
In der Verhandlung bestritt der Kärntner die Urheberschaft der Postings. Allerdings bekannte er sich insofern schuldig, als er die Verbreitung ermöglicht hatte, weil er zwei oder drei Personen das Passwort für seinen Account weitergegeben hatte – an wen, wisse er aber nicht mehr. Denn laut eigenen Angaben leidet der Soldat an Long Covid und damit verbunden an Konzentrations- und Gedächtnisschwächen. Vom 23. April 2021 bis 19. Februar 2024 befand er sich daher auch im Krankenstand.
Der Soldat distanzierte sich aber vom Inhalt und meinte, dass es sich um "schwarzen Humor" gehandelt hatte. Außerdem betreibe er den Instagram-Account nicht allein, sondern mit Kollegen. Daher könne man die darin getroffenen Aussagen nicht ihm persönlich zuordnen.
Das sahen der Disziplinaranwalt und die Bundesdisziplinarbehörde nicht so: Selbst wenn der Mann dieses Instagram-Profil nicht allein betreibe, hätte er dafür sorgen müssen, dass die geposteten Inhalte mit problematischem Inhalt rasch wieder verschwinden.
Auch eine Entlassung stand im Raum. Da der Soldat aber den Account bereits gelöscht hat, wurde davon abgesehen. Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte allerdings eine Geldstrafe in der Höhe von 7.200 Euro – diese wird der Soldat in 36 Monatsraten zu je 200 Euro abstottern.