Politik
Kogler–Limousine gecrasht – wer zahlt die Schäden?
Zwei Regierungslimousinen bauten innerhalb kurzer Zeit Unfälle. „Heute“ hat sich angesehen, wer für die entstandenen Schäden zur Kasse gebeten wird.
Beim Versuch einzuparken, hat der Chauffeur von Vizekanzler Werner Kogler in einer Wiener Parkgarage einen Totalschaden an einem geparkten Auto verursacht. Wie man in Koglers Büro betont, war der Fahrer nüchtern. Das "Glück" des Unfallgegners: Der Dienst-Audi ist vollkaskoversichert. Denn es handelt sich um ein Leasing-Fahrzeug. Damit lässt sich der Schaden für gewöhnlich relativ schnell abwickeln.
Dabei müssten Fahrzeuge des Bundes nicht einmal haftpflichtversichert sein. Sie sind im Paragraf 59 des Kraftfahrgesetzes ausdrücklich von dieser Versicherungspflicht ausgenommen. Passieren Unfälle mit nicht versicherten Bundesfahrzeugen, muss die – als nicht besonders zahlungsfreudige geltende – Finanzprokuratur für allfällige Schäden aufkommen.
Zweiter Fall eindeutig
Eindeutig ist der zweite Regierungscrash: Ein Personenschützer von Kanzler Nehammer hat beim Ausparken der Limousine – ebenfalls ein Leasing-Modell – andere geparkte Autos beschädigt. Beim Lenker wurden zum Unfallzeitpunkt 1,2 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
Damit ist die Versicherung fein raus. Der Beamte muss für den entstandenen Sachschaden selbst aufkommen. Das müsste er sogar, wenn er nur 0,4 Promille gehabt hätte: Bei Leasing-Fahrzeugen gilt ausnahmslos 0,0 Promille.