Life
Kondompflicht in Bordellen
Laut neuem deutschem Prostitutionsgesetz gilt ab 1. Juli 2017 eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht für Kunden!
Von Heute Redaktion
Bild: Fotolia
Zudem sind dann "menschenunwürdige Betriebskonzepte" wie "Flatrate"- oder "Gang-Bang-Partys" verboten. Betreiber müssen eine Zuverlässigkeitsprüfung ablegen – damit soll verhindert werden, dass vorbestrafte Menschenhändler Bordelle betreiben. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.