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Kondompflicht in Bordellen

Laut neuem deutschem Prostitutionsgesetz gilt ab 1. Juli 2017 eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht für Kunden!

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Zudem sind dann "menschenunwürdige Betriebskonzepte" wie "Flatrate"- oder "Gang-Bang-Partys" verboten. Betreiber müssen eine Zuverlässigkeitsprüfung ablegen – damit soll verhindert werden, dass vorbestrafte Menschenhändler Bordelle betreiben. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.