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Konsument: Högl Damen- schuh krebserregend

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

13 Paar Damenschuhe wurden von Konsument unter die Lupe genommen. Die Tester suchten im Labor nach verbotenen Schadstoffen. Die gute Nachricht: 11 Paar waren in Ordnung. Die Schlechte: Wenn Sie blaue Damenschuhe von "Högl" oder Damenslipper von "Lazzarini" besitzen, könnten sie großes Pech haben.

13 Paar Damenschuhe wurden von Konsument unter die Lupe genommen. Die Tester suchten im Labor nach verbotenen Schadstoffen. Die gute Nachricht: 11 Paar waren in Ordnung. Die Schlechte: Wenn Sie blaue Damenschuhe von "Högl" oder Damenslipper von "Lazzarini" besitzen, könnten sie großes Pech haben.

Konsument suchte nach Chroom VI, PVC und verbotenen Farbstoffen.

In den Modellen "Högl Velourkid 3000 ozean" und dem Damenslipper "Lazzarini" wurden erhöhte Werde eines Azufarbstoffes und Chrom VI festgestellt.

Beim Högl-Schuh fiel das Urteil besonders schlecht aus: Das getestete Paar hätte laut EU-Verordnung nicht einmal verkauft werden dürfen.

Azofarbstoffe können Krebs verursachen

Azofarbstoffe werden synthetisch erzeugt und weltweit zum Färben von Materialien wie Leder, Holz, Stroh oder Textilien verwendet. Einige Azofarbstoffe können allerdings krebserregende Amine freigeben. Laut REACH-Verordnung der EU sind Azofarbstoffe, die Amine in Konzentrationen von über 30mg/kg freisetzen in Stoffen, die über längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen, verboten. Insgesamt 22 Azofarbstoffe sind von diesem Verbot betroffen. Im aktuellen Test wies der "Högl Velourkid 3000 ozean" 45mg/kg eines krebserregenden Amins auf. Die Schuhe hätten demnach gar nicht in den Handel gelangen dürfen. Es handelt sich um ein dunkelblaues Modell, Amine können aber in Schuhen jeder Farbe vorkommen.

Chrom VI – das Zehnfache der zulässigen Menge

Für das hochgiftige Chrom VI, das u.a. bei der Lederverarbeitung entstehen kann, gilt laut REACH-Verordnung ein Höchstwert von 3mg/kg. Die Grenze wurde am 25. März 2014 fixiert, bis 1. Mai 2015 gilt eine Übergangsfrist. Nach Ablauf dieser Frist dürfte auch der Slipper "Lazzarini" nicht mehr verkauft werden. Im schwarzen Deckleder und in der Innensohle des Schuhs wurden 30mg Chrom VI/ kg festgestellt. Der zulässige Grenzwert wurde demnach um das Zehnfache überschritten.

Mehr Infos zum Schuhtest finden Sie in der Maiausgabe von Konsument und unter