Coronavirus

Kontakte mit diesen engen Bezugspersonen doch möglich

Am Dienstag tritt in Österreich ein zweiter Lockdown in Kraft. Treffen mit mehreren engen Bezugspersonen sollen nun aber doch möglich sein.

Heute Redaktion
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Eltern, erwachsene Kinder und Geschwister zählen zu den engen Familienangehörigen.
Eltern, erwachsene Kinder und Geschwister zählen zu den engen Familienangehörigen.
iStock

Am Samstag hat die Bundesregierung einen zweiten Lockdown für Österreich verkündet. Sebastian Kurz betonte dabei: "Bitte treffen Sie niemanden!" Man solle nur mit jenen Menschen Kontakt halten, mit denen man im selben Haushalt wohnt. Familientreffen seien absolut verboten. Leute, die alleine leben, dürfen eine Kontaktperson für den Lockdown definieren, hieß es in der Pressekonferenz.

Das Gesundheitsministerium hat am Sonntag aber die Vorgaben für Treffen außerhalb des eigenen Haushaltes präzisiert. Es wird zwar weiterhin appelliert, möglichst niemanden zu treffen, Kontakte mit mehreren engen Bezugspersonen sollen dennoch möglich sein, aber nicht gleichzeitig.

Wer gehört zu den Bezugspersonen?

Es gilt nach wie vor die sozialen Kontakte zu reduzieren. Mit engen Familienangehörigen oder wichtigen Bezugspersonen können aber Treffen stattfinden, wie das Gesundheitsministerium am Sonntag erklärte.

In der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers werden die zulässigen Privat-Treffen als Kontakt mit "einzelnen engsten Angehörigen" bzw. mit "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird", definiert. Erlaubt ist auch der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner.

Familienfeiern verboten

Zu den engsten Angehörigen zählen laut Gesundheitsministerium die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Für jemanden, der keine Eltern und Geschwister mehr habe, aber stets engen Kontakt mit der Großmutter (eigentlich kein engster Angehöriger) pflege, könne dies auch weiter tun. Die Durchführung von Familienfeiern ist jedoch untersagt. Wer zu den "wichtigen Bezugspersonen" zählt, müsse im Einzelfall beurteilt werden. Gleichzeitig wird zur Zurückhaltung aufgerufen: "Der Kontakt zu anderen Personen sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden."

Weiters gelten Ausgangssperren rund um die Uhr. Man darf ab Dienstag nur mehr aus ganz bestimmten Gründen das Haus verlassen: Entweder für berufliche Zwecke, die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, um Lebensmittel einzukaufen, um anderen Menschen zu helfen oder für Bewegung an der frischen Luft.