Flüchtling (21) vor Gericht

Kopfstich vor AMS – "Er hat meine Schwester beleidigt"

Anfang April attackierte ein 21-Jähriger vor einem AMS-Gebäude einen 16-Jährigen und rammte ihm ein Klappmesser in den Schädel – nun fiel das Urteil.
Christian Tomsits
06.09.2024, 11:22
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Offenbar um seine Familienehre zu verteidigen, zücke ein 21-Jähriger im vergangenen April in der Wiener Leopoldstadt ein Klappmesser und rammte es einem 16-Jährigen in Hals und Kopf – wir berichteten. Umso erstaunlicher, dass sich der junge Syrer am Donnerstag "nur" wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten musste und nicht jedoch wegen versuchten Mordes.

Der Angeklagte hatte den 16-Jährigen im Gespräch mit seiner Schwester in der Aula der Bildungseinrichtung für Englischkurse gesehen. "Ich war dabei, als er sie belästigt und unschöne Sachen gesagt hat", behauptete der 21-Jährige, der durch die Kanzlei von Andreas Reichenbach verteidigt wurde, vor Gericht.

Sogar das verzweifelte Bemühen der Schwester, "das Missverständnis" aufzuklären, war vergeblich. Kurz darauf passte der 21-Jährige den 16-Jährigen laut Anklage draußen vor der Bildungseinrichtung ab und stach laut Zeugen auf offener Straße mehrmals mit dem Messer zu und flüchtete.

„Ey, der hat den abgestochen“
Ungläubiger Zeugehielt die Tat auf Video fest

Ein Handyclip des Vorfalls zeigt den Streit vor dem Gebäude. "Ey, der hat den abgestochen", hört man den Schaulustigen am Ende Video schockiert sagen. Einen Tag später konnte der Verdächtige in seiner Wohnung geschnappt werden – die mutmaßliche Tatwaffe fand man bei ihm.

Urteil: 3,5 Jahre Haft

"Die Wunde am Hals war zum Glück nicht sehr tief. Aber wenn ich wem den Hals aufschlitze, ist das in Fernsehkrimis üblicherweise ein Versuch auf Mord", hatte der vorsitzende Richter in der ersten Verhandlung festgehalten. Am Donnerstag fiel das Urteil des Schöffensenats: Schuldig, dreieinhalb Jahre Haft. Die verschleierte Schwester schluchzte verzweifelt im Zuschauerraum, als ihr Bruder abgeführt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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