Politik

Kopftuch-Verbot wird Fall für Arbeitsgericht

Der Fall einer muslimischen Studentin, die wegen eines Fotos mit Kopftuch eine Jobabsage erhielt, führt zu hitzigen Debatten in Österreich.
Heute Redaktion
14.09.2021, 02:18

Die Gleichbehandlungskommission hatte dem Lokalbetreiber, der die Muslima nicht zum Vorstellungsgespräch einlud, eine Schadenersatzzahlung aufgebrummt (). Eine Entscheidung, die für Diskussion sorgt.

Jetzt könnte die Causa auch ein Fall für das Arbeitsgericht werden. "Die betroffene Frau kann jederzeit eine Klage bei Gericht einbringen", bestätigt eine Sprecherin des zuständigen Frauenministeriums. Auch wenn das Prüfungsergebnis der Kommission nicht rechtsverbindlich ist, kann es der Muslima in diesem Fall helfen: "Das Gericht hat sich mit dem Ergebnis zu befassen und muss ein davon abweichendes Urteil begründen", so die Sprecherin.

Dass es bis zur Entscheidung der Kommission drei Jahre gedauert hat, begründet man mit langen Vergleichsgesprächen. Die Mitglieder der Kommission (3 Senate zu je 7 Personen) werden übrigens von ÖGB, AK, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, dem Bundeskanzler sowie dem Sozialminister bestellt.

Pro: "Es handelt sich um Diskriminierung"

Alev Korun (Grüne): "Wir wollen alle an unserem Können gemessen werden, wenn wir uns um einen Job bewerben, nicht an unserem Äußeren. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht das auch so: Wenn jemand aus einem unsachlichen Grund, der mit dem Job nichts zu tun hat, eine Absage bekommt, ist das Diskriminierung. Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft trifft das auch im Fall der jungen Kopftuchträgerin zu. Sie wurde wegen des Kopftuchs abgelehnt, obwohl es sie an der Job-Ausführung nicht gehindert hätte."

Kontra: "Ist Zeichen für Unterdrückung"

Heinz-Christian Strache (FP): "Im Fall der Muslima, die mit Kopftuch in der Gastro arbeiten wollte, handelt es sich angeblich um religiöse Diskriminierung. Eine eigenartige Begründung, ist doch das Kopftuch eher ein Zeichen von Unterdrückung der Frauen als ein religiöses Symbol. Abgesehen davon ist Religion in Österreich Privatsache, hat im Wirtschaftsleben nichts verloren. Das Urteil ist daher ein Signal in die völlig falsche Richtung. Das Erscheinungsbild einer Firma sollte weiter der Unternehmer bestimmen, nicht Gerichte."