Politik

Kopftuchverbot in Firmen keine Diskriminierung

Heute Redaktion
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Ein Kopftuchverbot ist in einer Firma keine Diskriminierung, meinte die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Dienstag. Beschließt ein Unternehmen, dass religiöse und politische Zeichen am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter tabu sind, müssten auch strenggläubige Muslima ihren Hijab ablegen.

 

In Belgien klagte eine Muslima, weil ihr das Kopftuch verboten wurde. Nach drei Jahren bei ihrem Arbeitgeber G4S wollte die Frau mit Hijab erscheinen. Das wurde ihr aus firmenpolitischen Gründen verboten, die Muslima verlor ihren Job. Die Belgierin klagte auf Schadenersatz  - und verlor in erster und zweiter Instanz. 

Generalanwältin Juliane Kokott fand laut ihrem Bericht vom Dienstag, dass es keine Diskriminierung sei, wenn eine Firma das Tragen von religiösen, politischen und philosphischen Zeichen bei allen Mitarbeitern verbindet. 

Vier von fünf Empfehlungen werden vom EuGH übernommen

Wenn ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht, folgt der Gerichshof (EuGH) in vier von fünf Fällen der Empfehlung. Die Chancen stehen also gut, dass das Gutachten vom Dienstag meinte die Generalanwältin, dass ein Kopftuchverbot in Unternehmen 

Erst vor einem Monat sprach sich Amer Albayati, Präsident der Liberalen Muslime Österreichs,  aus. 

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