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Kopftuchverbot würde auch Kippa treffen

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Ein Kopftuchverbot an Schulen muss alle religiösen Kopfbedeckungen betreffen, um verfassungskonform zu sein - auch die Kippa jüdischer Schüler.
(Symbolbild) Ein Kopftuchverbot an Schulen muss alle religiösen Kopfbedeckungen betreffen, um verfassungskonform zu sein - auch die Kippa jüdischer Schüler.
Bild: picturedesk.com

Das von FPÖ-Vizekanzler Strache geforderte Kopftuchverbot an Schulen müsste alle religiösen Kopfbedeckungen betreffen, um nicht diskriminierend zu sein.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) wollen ein Kopftuchverbot für Mädchen an Kindergärten und Schulen. Laut Verfassungsdienst wäre so ein Verbot rechtlich möglich, es müsste sich jedoch auf alle religiösen Kopfbedeckungen erstrecken, um verfassungskonform zu sein.

Würde das Verbot nur das Kopftuch als muslimische Kopfbedeckung betreffen, dann wäre es diskriminierend. Wenn, dann müsste es für alle Glaubensrichtungen gelten, heißt es in einem Kurzgutachten, das vom Justizministerium in Auftrag gegeben wurde und der APA vorliegt.

"Zum Schutz von Kindern"

Das von ÖVP und FPÖ geplante Gesetz soll "zum Schutz von Kindern vor Symbolen und Kleidungsstücken mit problematischen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Hintergründen" ausgearbeitet werden, wie es im entsprechenden Ministerratsvortrag vom Mittwoch heißt. Es geht dabei etwa um "Symbole oder Kleidungsstücke, die zur Verhüllung oder Verbergung des Körpers aufgrund des Geschlechts diskriminierend eingesetzt werden".

Auch Juden und Sikhs betroffen?

Laut einer ersten Einschätzung der Verfassungsjuristen wäre ein "Verbot religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volksschulen, das unabhängig von der religiösen Überzeugung gilt, dem Grunde nach zulässig ist". Damit nicht diskriminiert wird, wären dann allerdings auch die Kippa jüdischer Schüler oder der Turban männlicher Sikh betroffen.

Die Bundesregierung bekräftigte auf Anfrage jedoch, dass der Gesetzestext auf Gleichstellung abzielen soll, weil es ja nicht um ein religiöses Motiv gehe, sondern um eine Maßnahme gegen die Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit gesellschafts- und integrationspolitischem Charakter.

Regierungssprecher Launsky dementiert Ausweitung des Verbots

Der Sprecher der ÖVP-FPÖ Bundesregierung, Peter Launsky-Tiefenthal stellte am Freitag gegenüber der APA allerdings klar, dass von der Regierung, entgegen der anderslautenden Forderungen Straches, kein Kopftuchverbot bis an die Universitäten geplant sei. Launsky bekräftigte, dass lediglich ein Gesetz für ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Volksschulen momentan ausgearbeitet werde, ein Verbot an den Unis werde momentan nicht diskutiert.

(red)