Die AGES gibt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit bekannt, dass im Kosmetik-Produkt Original Murmeltier Fett eine Kontamination mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt wurde.
Die AGES gibt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit bekannt, dass im Kosmetik-Produkt „Original Murmeltier Fett“ eine Kontamination mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt wurde.
Diese Bakterien können bei vorgeschädigter Haut Erkrankungen wie Follikulitis (Entzündung des Haarbalgs) oder Entzündungen des äußeren Gehörgangs verursachen.
Der Grenzwert ist deutlich überschritten. Das Produkt wurde daher als gesundheitsschädlich beurteilt, vor einer Verwendung wird ausdrücklich gewarnt.
Die AGES ersucht VerbraucherInnen, vorhandene betroffene Produkte keinesfalls zu verwenden, sondern umgehend zu entsorgen bzw. in der Verkaufsstelle zu reklamieren.
Bezeichnung der Ware: Original Murmeltier Fett
Chargennummer: 2309
Mindesthaltbarkeitsdatum: 08/14
Hersteller: Ambrosig Wilhelm, 6712 Thüringen 15
Was ist Pseudomonas?
Pseudomonas aeruginosa sind gramnegative, bewegliche Stäbchenbakterien aus der Familie der Pseudomonaden und kommen vorwiegend im feuchten Milieu vor. Die meisten Pseudomonas-Stämme bilden Pigmente. Pseudomonas aeruginosa z. B. verdankt seinen Namen der typischen grünlichen Eiterfarbe bei eitrigen Infektionskrankheiten – das lateinische "aerugo" bedeutet "Grünspan".
Warum ist Pseudomonas Aeruginosa gefährlich?
Bakterien der Gattung Ps. aeruginosa vermehren sich bei Anwesenheit von Sauerstoff in einem weiten Temperaturbereich (bis 42 °C). Durch die Produktion von gewebsschädigenden Enzymen und Toxinen können sie eitrige Entzündungen des äußeren Gehörgangs, der Haarfollikel oder auch Augeninfektionen (besonders gefährdet sind Kontaktlinsenträger) verursachen.
Auf der äußeren Haut reichen kleinste Verletzungen, dass Infektionen mit Ps. aeruginosa zu eitrigen Abszessen führen.
Auf Grund dieser Eigenschaften wird in der europäischen Leitlinie für die mikrobiologische Sicherheit von Kosmetika gefordert, dass dieser Keim nicht nachweisbar sein darf.